Gewerbe- und Gaststättenrecht

Das Aufgabengebiet gliedert sich in:

  • Apothekenrecht,
  • Arzneimittelrecht,
  • Bestattungsrecht,
  • Bewachungsgewerbe,
  • Gaststättenrecht,
  • Gesundheitsrecht,
  • Heilpraktikerwesen,
  • Kaminkehrerwesen,
  • Ladenschlussgesetz,
  • Privatkrankenanstalten,
  • Reisegewerbe,
  • Schaustellung von Personen,
  • Spielhalle,
  • Unterbringungsrecht,
  • Versteigerergewerbe.
Apothekenrecht

Allgemeine Informationen zum Apothekenrecht finden Sie im Bayernportal.

Falls zusätzlich zur Hauptapotheke eine Filialapotheke betrieben werden soll, sind hierfür folgende Unterlagen bezüglich des verantwortlichen Apothekers, der die Filialapotheke leitet, vorzulegen:

  • beglaubigte Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses
  • Approbationsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG, Belegart "O" - bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen (nicht älter als 6 Monate)
  • Ärztliches Attest über körperliche und geistige Gesundheit und die diesbezügliche Fähigkeit des Filialleiters eine Apotheke zu leiten (nicht älter als 6 Monate)
  • Bestätigung der Landesapothekenkammer bzgl. Vortätigkeiten und Zuverlässigkeit
  • Dienstvertrag zum Nachweis der Vollbeschäftigung

 

Vor Erteilung einer Apothekenbetriebserlaubnis wird durch das Landratsamt eine Stellungnahme des zuständigen Pharmazierates eingeholt. 

Bewachungsgewerbe (Security, Türsteher)

Wer fremdes Eigentum oder Personen gewerblich bewachen will, bedarf hierzu einer Erlaubnis nach § 34 a der Gewerbeordnung. Folgende Unterlagen werden hierzu benötigt:

  • polizeiliches Führungszeugnis (Antrag bei Wohnsitzgemeinde, Belegart: O)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Antrag bei Wohnsitzgemeinde)
  • Teilnahmebescheinigung der Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung in den erforderlichen Rechtsvorschriften oder sonstiger Nachweis der entsprechenden Befähigung
  • Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung (Höhe siehe § 6 der Bewachungsverordnung)
  • Nachweis der erforderlichen Mittel oder Sicherheiten

 

Die Gebühr für die Erlaubnis beträgt in der Regel 400,00 €€.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Am 10.12.2021 hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates das Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verabschiedet. Teil dieses Gesetzes ist - in Anlehnung an die Regelungen zur bereits etablierten Masernimpfpflicht - eine entsprechende Pflicht für den Schutz vor COVID-19 in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen. Die Regelung ist zunächst bis zum 31.12.2022 befristet.

Detaillierte Hinweise des Bundesministeriums für Gesundheit können hier abgerufen werden.

Folgende E-Mailadresse des Landratsamts Traunstein steht für Rückfragen bereit: einrichtungsbezogene-impfpflichtattraunstein [dot] bayern.

Dieser Bestätigungsbogen ist von Personen, welche hinsichtlich der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen, vorausgefüllt mitzubringen und nach dem Beratungsangebot unterschrieben beim Landratsamt Traunstein über die Onlineplattform einzureichen.

 

Gaststättenerlaubnis

Wenn Sie ein Gaststättengewerbe mit Ausschank alkoholischer Getränke betreiben wollen, bedürfen Sie einer Gaststättenerlaubnis. Die Gaststättenerlaubnis wird sowohl personenbezogen als auch raumbezogen erteilt.

Allgemeine Informationen und notwendige Voraussetzungen zur Beantragung finden Sie auf dem Dienstleistungsportal Bayern des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration.

Erweiterungs-/Änderungserlaubnis bei Änderung der Betriebsart oder der Räume

Der Antrag ist schriftlich bei der Gemeinde zur Stellungnahme und Weiterleitung einzureichen. Dabei sind der bestehende und der geplante Betrieb bzw. Betriebsräume schriftlich im Antrag und zeichnerisch im Plan (Grundriss im M 1:100) darzustellen und die Änderung kenntlich zu machen.

Kaminkehrerwesen

Allgemeine Informationen zum Kaminkehrerwesen finden Sie auf dem Dienstleistungsportal Bayern des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.

Hier finden Sie den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Das Landratsamt ist die zuständige Aufsichtsbehörde für den bevollmächtigen Bezirksschornsteinfeger und steht Ihnen bei Schwierigkeiten oder Beschwerden zur Verfügung.

Ladenschlussgesetz

Allgemeine Ladenschlusszeiten:

  • Sonn- und Feiertage
  • montags bis samstags bis 6 Uhr und ab 20 Uhr
  • 24. Dezember (wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt bis 6 Uhr und ab 14 Uhr)

 

Ausnahmen bestehen z.B. für Verkaufsstellen von Bäcker und Konditorwaren: Öffnung ab 5.30 Uhr und Sonn- und Feiertagen für 3 Stunden (außer 2. Weihnachtsfeiertag, Ostermontag und Pfingstmontag) und für verkaufsoffene Sonntage. Weitere Ausnahmen sind ggf. beim Landratsamt zu erfragen.

Reisegewerbe

Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren verkaufen, vertreiben oder ankaufen oder Leistungen anbieten, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte). Eine Reisegewerbekarte brauchen Sie ferner, wenn Sie unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben.

Einige Tätigkeiten sind von der Reisegewerbekartenpflicht befreit, u. a.:

  • der Vertrieb von Lebensmitteln oder anderen Waren des täglichen Bedarfs, wenn diese von Verkaufswagen oder –-ständen in regelmäßigen kürzeren Zeitabständen an derselben Stelle verkauft werden
  • der Gewerbetreibende, der andere Personen im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes aufsucht
  • wer Druckwerke auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten feilbietet 

Beantragung der Reisegewerbekarte

Für die Erteilung, Verlängerung oder Ausdehnung einer Reisegewerbekarte ist die Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt) zuständig, in deren Bezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Wohnsitz) oder juristische Personen ihren Firmensitz haben. Der Antrag ist über Ihre Wohnsitzgemeinde zu stellen. Das Landratsamt Traunstein erhebt für die Reisegewerbekarte befristet für ein Jahr 60 € und für die Reisegewerbekarte unbefristet 100 €.

Allgemeine Informationen zur Beantragung finden Sie auf dem Dienstleistungsportal Bayern des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.

Soweit der Reisegewerbetreibende im Ausland tätig werden will, wird dafür die sog. Gewerbelegitimationskarte benötigt, die auf Antrag vom Landratsamt Traunstein ausgestellt wird.

EU-Ausländer, die in Deutschland im Reisegewerbe tätig werden möchten, brauchen daher eine deutsche Reisegewerbekarte.

Schaustellung von Personen

Allgemeine Informationen zur Beantragung finden Sie auf dem Dienstleistungsportal Bayern des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.

Spielhalle

Allgemeine Informationen zur Beantragung finden Sie auf dem Dienstleistungsportal Bayern des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.

Versteigerergewerbe

Allgemeine Informationen zur Beantragung finden Sie auf dem Dienstleistungsportal Bayern des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.

APOTHEKENWESEN

Erklärung nach § 2 des Gesetzes über das Apothekenwesen (ApoG)

Eidesstattliche Versicherung nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes über das Apothekenwesen

BEWACHERGEWERBE

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für Bewacher nach § 34a GewO

Meldung einer Wachperson

GASTSTÄTTENRECHT

Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 2 GastG / vorläufigen Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 GastG

Antrag auf Erteilung einer Stellvertretererlaubnis nach § 9 GastG / einer vorläufigen Stellvertretererlaubnis nach § 11 GastG

HEILPRAKTIKER

Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis allgemein / eingeschränkt auf das Gebiet: Psychotherapie / Physiotherapie / Podologie

Ärztliches Attest zur Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde zur Vorlage beim Landratsamt Traunstein

Merkblatt für Heilpraktikeranwärter/-innen

PFANDLEIHER

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für Pfandleiher gemäß § 34 GewO

PRIVATKRANKENANSTALTEN

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Privatkrankenanstalt nach § 30 Gewerbeordnung

REISEGEWERBE

Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte nach § 55 GewO / Gewerbelegitimationskarte nach § 55b GewO

Erklärung über den Verlust der Reisegewerbekarte

SCHAUSTELLEN VON PERSONEN

Antrag auf Schaustellung von Personen nach § 33a GewO

SPIELHALLEN

Antrag auf Spielhallenerlaubnis gem. § 33i GewO und § 24 Glücksspielstaatsvertrag

VERSTEIGERER

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für Versteigerer gemäß § 34b Abs. 1 GewO

DATENSCHUTZ

Gaststätten- und Gewerberecht - Informationen zur Datenverarbeitung

Heilpraktiker, Apotheken, Arzneimittel- und Bestattungsrecht - Informationen zur Datenverarbeitung

Erlaubnisse für Makler, Bauträger, § 34c GewO - Informationen zur Datenverarbeitung

Einrichtungsbezogene Coronavirus-Impfpflicht gem. §20a IfSG

Vollzug Masernschutzgesetz, Masernimpfpflicht – Informationen zur Datenverarbeitung

Sachgebiet:
Gewerbe, Gesundheitswesen (Recht), FQA (Heimaufsicht)
Adresse:

Landratsamt Traunstein
SG 5.35
Papst-Benedikt-XVI.-Platz
83278 Traunstein

Zentraler Servicebereich:
Tel.: 0861 58 - 635

Gewerbe- und Gaststättenrecht

Bartholomeus Veronika
Gewerberecht, Kaminkehrer- bzw. Schornsteinfegerwesen, GEWAN-Beauftragte, EU-Dienstleistungsrichtlinie, gewerberechtliche Ordnungswidrigkeiten, Handwerksrecht, Schwarzarbeit, sonstige gewerberechtliche Spezialgebiete
Tel: 0861 58 - 386
Zimmernummer:
B 1.80
E-Mail:  veronika.bartholomeus at traunstein.bayern
Dombrofsky Kornelia
Heilpraktikerwesen, Glücksspielrecht, Reisegewerbe, Unterbringungsverfahren nach dem BayPSychKHG
Tel: 0861 58 - 532
Zimmernummer:
B 1.80
E-Mail:  kornelia.dombrofsky at traunstein.bayern
Feix Sabine
Vorzimmer Abteilung Sicherheit und Ordnung
Gewerbemeldungen, überwachungsbedürftiges Gewerbe, Ordnungswidrigkeitenverfahren bei verspäteter Gewerbemeldung
Tel: 0861 58 - 383
Zimmernummer:
B 1.83
E-Mail:  sabine.feix at traunstein.bayern
Grünäugl Alexandra
Assistenz
Tel: 0861 58 - 635
Zimmernummer:
B 1.82
Huber Christine
Assistenz
Tel: 0861 58 - 689
Zimmernummer:
E-Mail:  christine.huber at traunstein.bayern
Irlacher Marianne
Gesundheitswesen (rechtlicher Vollzug), insbesondere Umsetzung von Impfpflichten
Tel: 0861 58 - 7073
Zimmernummer:
B 1.97
Mayer Carina
Gesundheitswesen (rechtlicher Vollzug), insbesondere Umsetzung von Impfpflichten
Tel: 0861 58 - 7088
Zimmernummer:
B 1.97
E-Mail:  carina.mayer at traunstein.bayern
Porschke Alexander
Gaststättenrecht, Bewachergewerbe, Gewerbeuntersagungen, Unterbringungsverfahren nach dem BayPsychKHG
Tel: 0861 58 - 335
Zimmernummer:
B 1.82
Schönliner Andrea
Assistenz
Tel: 0861 58 - 7972
Zimmernummer:
B 1.82
Schroll Julia
Gesundheitswesen (rechtlicher Vollzug), insbesondere Umsetzung von Impfpflichten; Unterbringungsverfahren nach dem BayPSychKHG
Tel: 0861 58 - 7190
Zimmernummer:
B 1.97
E-Mail:  julia.schroll at traunstein.bayern

Gruppenleitung

Hautkappe Veronika
Gesundheitswesen (rechtlicher Vollzug), insbesondere Umsetzung von Impfpflichten
Tel: 0861 58 - 7687
Zimmernummer:
B 1.97
E-Mail:  veronika.hautkappe at traunstein.bayern

Stellvertreter der Sachgebietsleitung

Schmidmayer Kerstin
Gewerbeuntersagung, Privatkrankenanstalten, Ladenschlussgesetz, Sonn- und Feiertagsschutzgesetz, Apothekenrecht (inkl. betäubungsmittel- und arzneimittelrechtliche Vorgaben)
Tel: 0861 58 - 543
Zimmernummer:
B 1.81
E-Mail:  kerstin.schmidmayer at traunstein.bayern

Sachgebietsleitung

Schweiger Stefan
Tel: 0861 58 - 7940
Zimmernummer:
B 1.79
E-Mail:  stefan.schweiger at traunstein.bayern

Abteilungsleitung

Krämer Wolfgang Dr.
Tel: 0861 58 - 114
Zimmernummer:
B 1.84

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Um telefonische Terminvereinbarung wird im Vorfeld gebeten.

Wirtschaft
Wirtschaftsregion Chiemgau
Urlaubsregion Chiemgau
Regionalität
Nachhaltigkeit
RAL Gütezeichen

Bankverbindung
Kreissparkasse Traunstein
IBAN: DE96 7105 2050 0000 0000 18
BIC: BYLADEM1TST
Landratsamt Traunstein
Papst-Benedikt-XVI.-Platz
83278 Traunstein
Telefonvermittlung: 0861 58 0
Telefax: 0861 58 9449

Servicezeiten
Mo-Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr
Mo-Do: 13:00 bis 16:00 Uhr