Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t (einschließlich Anhänger) betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis oder eine Gemeinschaftslizenz.
Nähere Einzelheiten unter Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern.