Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist für folgende Punkte zuständig:
- Teilnahme an Verfahren vor den Gerichten und
- Überwachung von Weisungen und Auflagen.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren berät und unterstützt Jugendliche und Heranwachsende, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Die Hilfe erstreckt sich auf das gesamte Strafverfahren. Dabei hat die Jugendhilfe im Strafverfahren die Rolle des Vermittlers. Zum einen hat sie die Aufgaben den Jugendlichen / Heranwachsenden die Gesetze und Folgen einer Straftat näher zu bringen, zum anderen dem Jugendrichter die Lebenswelt und Situation des einzelnen Jugendlichen/ Heranwachsenden zu vermitteln, damit dieser auch die erzieherisch gebotene Maßnahme treffen kann.