Die Kreisfinanzverwaltung ist für die Aufstellung und Abwicklung des Kreishaushalts einschließlich der erforderlichen Bestandteile und Anlagen zuständig.
Dazu zählen folgende Punkte:
- Aufstellung des Haushaltsplanes des Landkreises Traunstein,
- Überwachung des Haushaltsvollzugs,
- Erstellen der Haushaltsrechnung nach Ablauf eines Kalenderjahres,
- Finanz- und Investitionsplanung für die kommenden Jahre,
- Vermögenswirtschaft,
- Schuldenverwaltung,
- Versicherungswesen des Landkreises Traunstein ( ohne Gebäudeversicherung ).