Die Lebensmittelüberwachung ist für folgende Punkte zuständig:
- Beratung für Gewerbetreibende (z.B. Planung, Umbau oder Übergabe von Betrieben),
- Annahme von Verbraucherbeschwerden und Beschwerdeproben,
- Informationen zu Lebensmitteln,
- Fragen zur allgemeinen Warenkunde,
- Überwachung über die Einhaltung der Vorschriften im Verkehr mit Erzeugnissen im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB):
- unangekündigte Überprüfungen der Betriebe auf die baulichen und hygienischen Grundvoraussetzungen der EG-Hygieneverordnung 852/2004 (Basishygiene),
- Einhaltung weiterer Vorschriften sowie
- ein funktionierendes Eigenkontrollsystems.
- Entnahme von amtlichen Proben zur Untersuchung auf Rechtskonformität.
Die Vorgehensweise der Lebensmittelüberwachung finden Sie unter Lebensmittelüberwachung in Bayern, Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
Beanstandung von Lebensmitteln
Wir nehmen Ihre Beschwerde unter der zentralen Telefonnummer 0861 58 - 611 der Lebensmittelüberwachung entgegen.
Sie können als Verbraucher Ihre Beobachtungen aber auch an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), auch in anonymisierter Form zur Bearbeitung entweder per Formular oder telefonisch unter 09131 6808 - 5656 melden.
Folgende Informationen benötigen wir:
- Was ist der Grund Ihrer Beschwerde? Haben Sie noch Reste des Lebensmittels, möglichst mit Originalpackung und Kassenbon?
- Wo und wann wurde das Lebensmittel gekauft oder der Mangel festgestellt? (Name und Anschrift des Betriebes)
- Wie wurde das Lebensmittel beim Verkauf gelagert? (Kühltheke, nicht gekühlt, Bedienungstheke etc.)
- Ist jemand erkrankt? Wurde ein Arzt aufgesucht?
- Haben Sie im Verkaufsbetrieb reklamiert? Mit welchem Erfolg?
- Ihren Namen, Anschrift und Ihre Telefonnummer
Jeder begründeten Beschwerde wird amtlich nachgegangen, sei es durch Kontrollen oder amtliche Probeentnahmen. Bitte bewahren Sie diese Beschwerdeprobe (Ware, die Sie gerade gekauft haben und die Ihrer Meinung nach nicht in Ordnung ist) bis zur Übergabe an uns an einem kühlen Ort (max. + 4°C) oder im Kühlschrank auf. Sollten Sie den Mangel außerhalb unserer Öffnungszeiten feststellen, frieren Sie das Lebensmittel nach Möglichkeit ein.
An Wochenenden oder bei Notfällen wenden Sie sich bitte an die nächste Polizeidienststelle. Die Beschwerdeprobe wird für Sie kostenlos untersucht. Das Ergebnis teilen wir Ihnen, sofern Sie es wünschen, umgehend nach Erhalt des Gutachtens mit.