Aufgabe des Naturschutzes ist es zum einen, wildlebende Pflanzen und Tierarten sowie ihre Lebensgemeinschaften und natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten. Zum anderen sollen auch die Landschaft oder Landschaftsteile unter natürlichen Bedingungen bewahrt werden. Zur Erfüllung dieser Aufgaben nimmt die Untere Naturschutzbehörde im Rahmen von öffentlich-rechtlichen Verfahren aller Art Stellung.
Herzstück des Naturschutzes sind seine amtlichen Schutzgebiete. Sie sind eines der wichtigsten Instrumente zur Erhaltung von Arten und deren Lebensräumen. Die wichtigsten Kategorien sind Nationalparke, Naturschutzgebiete, Landschafschutzgebiete und Natura 2000 Gebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete).
Naturschutzgebiete dienen als Kernflächen dem besonderen Schutz von Natur und Landschaft. Wichtig ist insbesondere die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten. Naturschutzgebiete bilden zusammen mit Nationalen Naturmonumenten und Nationalparken die nach Naturschutzrecht am strengsten geschützten Gebiete.
Landschaftsschutzgebiete dienen in erster Linie dem Schutz des Naturhaushalts und seiner Funktionsfähigkeit. Sie werden durch die Landkreise bzw. die kreisfreien Städte ausgewiesen. Landschaftsschutzgebiete, die auch kultivierte, vom Mensch genutzte Natur schützen, sind in der Regel im Vergleich zur Naturschutzgebieten großflächiger und mit geringeren Nutzungseinschränkungen verbunden. Sie wiesen in der Regel auch kaum Einschränkungen in der Zugänglichkeit auf.
Wiesenbrütergebiete: In diesen Gebieten werden wiesenbrütende Vögel während der Brut- und Aufzuchtzeit vor Störungen durch Menschen und Hunde geschützt. Wiesenbrütende Vögel sind besonders störungsempfindlich und mittlerweile landesweit im Bestand stark rückläufig bzw. vom Aussterben bedroht.
Die einzelnen Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und Wiesenbrütergebiete im Landkreis Traunstein finden Sie unter Links.
Weitere wichtige Aufgabenschwerpunkte sind:
- Baum- und Heckenschnitt
- Landschaftspflegerischer Begleitplan und Bepflanzungsplan
- Besitz und Vermarktung von geschützten Arten
- Bibermanagement
- Biotopschutz und Biotopkartierung
- Grünlandumwandlung
- Hornissen und Wespen
- Spezieller Artenschutz
- Vertragsnaturschutzprogramm (VNP)
- Waldrecht
Hinweise zu großen Beutegreifern wie Wolf oder Bär
Was tun bei einer Sichtung, bei Fund eines Risses oder bei einem Verdacht?
- Telefonische Meldung oder Meldung per E-Mail an das Landesamt für Umwelt (LfU), telefonisch unter 09281 1800 4640 (täglich von 10:00 bis 16:00 Uhr) oder E-Mail an fachstelle-gb@lfu.bayern.de.
- Ausfüllen des Formblatts zur Meldung von Sichtbeobachtungen, Spuren oder Rissen von Nutztieren bzw. Wildtieren unter https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/hinweise_melden/index.htm. Bitte füllen Sie das Formblatt aus und senden Sie es gemeinsam mit entsprechendem Bildmaterial an fachstelle-gb@lfu.bayern.de.
- Außerhalb der Dienstzeiten des LfU: Telefonische Meldung an eine örtliche Polizeidienststelle.
- Zusätzlich sollte bei konkreten Vorfällen eine Mitteilung an das Landratsamt Traunstein, Untere Naturschutzbehörde erfolgen, da wir vor Ort zeitnah informiert sind und gegebenenfalls weiter notwendige Informationsketten auslösen können. Kontakt: Manfred Mertl, Tel: 0861 58 379 oder per E-Mail an SG4.14@traunstein.bayern