Die Schülerbeförderung ist für folgende Punkte zuständig:
- Anlaufstelle für Fragen bzgl. der Schülerbeförderung zu weiterführenden Schulen,
- Koordination der Schülerbeförderung mit den regionalen Verkehrsbetrieben und beauftragten Unternehmen,
- Ausstellen von Fahrkarten für Schüler/innen mit Beförderungsanspruch der weiterführenden Schulen im Landkreis Traunstein,
- Bearbeiten von Anträgen auf Fahrtkostenerstattung bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel und privater PKWs.
Im Rahmen der gesetzlichen Schülerbeförderung besteht für die Schülerinnen und Schüler im Landkreis Traunstein ab dem Schuljahr 2024/2025 die Möglichkeit, anstatt des vollständig digitalen D-Tickets in der Wohin·Du·Willst-App, ein D-Ticket in Form einer Chipkarte zu beantragen. Den Antrag finden Sie hier.