Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist für alle Kinder nach Art. 80 Satz 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen gesetzlich verpflichtend. Sie besteht aus einem Schuleingangsscreening sowie gegebenenfalls einer Schulärztlichen Untersuchung. Untersucht werden müssen neben schulpflichtigen Kindern auch Kinder, die vorzeitig eingeschult oder zurückgestellt werden sollen, sowie Kinder, die Privat- oder Förderschulen besuchen sollen. Alle Eltern werden schriftlich über die bevorstehende Untersuchung und deren Termin informiert und bekommen dazu einen Fragebogen zum Ausfüllen. So sollen Eltern und Kinder beim Start in einen neuen und wichtigen Lebensabschnitt beratend begleitet werden.
Ziel der Schuleingangsuntersuchung
Ziel der Schuleingangsuntersuchung (SEU) ist es, gesundheitliche Störungen zu erkennen, Eltern zu beraten und gegebenenfalls eine schulärztliche Untersuchung anzubieten. Dies ist speziell für Kinder, die nicht bzw. nicht regelmäßig an Früherkennungsuntersuchungen teilgenommen haben, von besonderer Bedeutung. Dadurch erhöhen sich die Chancen aller Kinder auf einen gelungenen Schulstart.
Verfahren und Ablauf
Bei der Schuleingangsuntersuchung müssen die Eltern das gelbe Heft über die Kindervorsorgeuntersuchungen mit dem Nachweis der durchgeführten U-9 sowie den Impfausweis den Mitarbeitern des Gesundheitsamtes vorlegen.
Wird der Nachweis nicht erbracht, müssen die betroffenen Kinder zur schulärztlichen Untersuchung am Gesundheitsamt vorgestellt werden. Es wird damit sichergestellt, dass die Kinder unabhängig von den Gründen für die versäumte U9 ärztlich untersucht werden.
Im Anschluss an die SEU teilen wir Ihnen das Ergebnis mündlich bzw. bei Nichtanwesenheit schriftlich mit und beraten Sie bei auffälligen Befunden. Ebenso erhalten Sie die SEU-Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Schule.
Das Schuleingangsscreening umfasst insbesondere:
- die Erhebung der Vorgeschichte (Anamnese)
- die Erhebung des Impfstatus und eine Impfberatung nach den aktuellen Impfempfehlungen der ständigen Impfkommission des Robert Koch-Instituts
- die Überprüfung der Teilnahme an den U1-U9 Früherkennungsuntersuchungen
- die Erfassung von Körpergröße und -gewicht
- Sehtest mit LEA-Tafel
- apparativer Hörtest
- ein standardisiertes Sprach- und Sprechscreening
- die Erfassung der Handmotorik
Der zeitliche Rahmen liegt bei ca.35 Minuten.