Das Staatliche Versicherungsamt im Landratsamt Traunstein ist für folgende Punkte zuständig:
- Auskunft über Sozialversicherung und Rentenversicherung,
- Beratung und Informationen bei Rentenanträgen,
- Kontenklärungen,
- Kindererziehungszeiten,
- Unfalleinvernahmen für Rentenversicherung und Berufsgenossenschaft,
- Beglaubigungen für Rentenzwecke (bitte unbedingt Originaldokumente und Ausweis mitbringen!),
- Zeugeneinvernahmen für Rentenversicherung und Berufsgenossenschaft,
- Eidesstattliche Erklärungen für Rentenversicherung und Berufsgenossenschaft,
- Anträge auf Anerkennung von Zeiten nach dem Fremdrentengesetz,
- Beitragserstattungen.
Bearbeitung von Rentenanträgen
Die Deutsche Rentenversicherung leistet, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
- Regelaltersrente,
- Altersrente für langjährig/besonders langjährig Versicherte,
- Altersrente für Schwerbehinderte,
- Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit,
- Erwerbsminderungsrente,
- Hinterbliebenenrenten,
- Erziehungsrente.
Personen, die ihre Ansprüche geltend machen möchten, sind dazu verpflichtet, ihre Rente zu beantragen. Rente wird trotz bestehender Ansprüche in keinem Fall automatisch ausbezahlt.
Benötigte Unterlagen
Für einen Rentenantrag müssen Sie sich ausweisen können. Bitte bringen Sie deshalb Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Zudem benötigen wir Ihre sämtlichen Versicherungsunterlagen und möglicherweise bereits vorhandene Rentenbescheide.