Das Aufgabengebiet gliedert sich in:
- Routine- und Verdachtskontrollen bei Nutz- und Haustieren,
- Zulassung und Überwachung von Betrieben (Zoohandlungen, Zirkus, Tierheime, Tierpensionen, Tierbörsen, Kleintiermärkte, Reit- und Fahrbetriebe, etc.),
- Prüfungen (Sachkunde),
- Routine- und Verdachtskontrollen zur Einhaltung des Tierschutzes beim Transport und beim Töten von Tieren,
- Beratung der Kommunen bei Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit,
- Beratung der Kommunen bei der Haltung von Exoten und anderen schwierigen/gefährlichen Tieren,
- Tierversuche.