Das Aufgabengebiet umfasst die Vorbeglaubigung deutscher Urkunden für eine Apostille (dient dazu, Dokumente für den internationalen Rechtsverkehr zu beglaubigen) oder Legalisation zur Verwendung im Ausland. Weitere Informationen finden Sie unter Regierung von Oberbayern.
Für die Beglaubigung von Fotokopien und Unterschriften ist Ihre Gemeinde zuständig.