Sozialer Wohnungsbau

Das Aufgabengebiet gliedert sich in:

  • Vergabe von Sozialwohnungen,
  • Wohungsbauförderung / Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung.

Vergabe von Sozialwohnungen

Zur Vormerkung auf die Zuweisung bzw. zum Bezug einer geförderten Wohnung ist ein kostenpflichtiger Wohnberechtigungsschein erforderlich. Der allgemeine Wohnberechtigungsschein gilt ein Jahr. Der gezielte Wohnberechtigungsschein gilt nur zum Bezug einer bestimmten geförderten Wohnung. Wird in den von Ihnen gewünschten Orten eine für Ihre Haushaltsgröße passende Wohnung frei, wird Ihnen diese (unter Vorbehalt der Zustimmung des Vermieters) angeboten.

 

Ab 01.08.2021 gelten folgende Städte/Gemeinden als Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf (Art. 5 BayWoBindG i. Verb. m. § 3 DVWoR):

  • Grassau,
  • Ruhpolding,
  • Traunreut,
  • Vachendorf,
  • Waging und
  • Traunstein

 

Hier erfolgt die Vergabe von Wohnraum durch Benennung nach sozialer Dringlichkeit (Rangfolge). Die Antragstellung bleibt unverändert durch die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines mit Angabe der besonderen persönlichen Dringlichkeit. 
Hinweis: Für die Sozialwohnungsvergabe im Stadtgebiet Traunstein ist weiterhin die Stadtverwaltung Traunstein zuständig.

Wohnungsbauförderung (Eigenwohnraum)

Der Freistaat Bayern fördert:

Neubau oder Erwerb von Wohnungseigentum

Gefördert (Haus, Doppelhaushälfte, Eigentumswohnung) durch ein Staatliches Darlehen aus dem Bayer. Wohnungsbauprogramm und/oder ein Darlehen aus dem Bayer. Zinsverbilligungsprogramm.
 

Voraussetzungen für eine Förderung sind u.a.

  • persönliches Beratungsgespräch vor Antragstellung nach Terminvereinbarung
  • Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
  • Einhaltung der Einkommensgrenze
  • Angemessenes Grundstück
  • Angemessene Wohnfläche
  • Angemessene Baukosten
  • Eigenkapital (mindestens 15 % der Gesamtkosten)
  • Fremddarlehen
  • Tragbarkeit der Belastung

 

Das Darlehen aus dem Bayer. Wohnungsbauprogramm beträgt bis zu 30 %  der Gesamtkosten beim Bau oder Ersterwerb und bis zu 40 % beim Zweiterwerb. Zusätzlich gibt es für jedes Kind einen Zuschuss in Höhe von 5.000 €. Das Darlehen aus dem Bayer. Zinsverbilligungsprogramm beträgt bis zu einem Drittel der Gesamtkosten. Beim Zweiterwerb wird ein ergänzender Zuschuss in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten (max. 30.000 €) gewährt. Es besteht kein Anspruch auf eine Förderung. Die Zuständigkeit für die Förderung des Mietwohnungsbaus liegt bei der Regierung von Oberbayern.

 

Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung

Gefördert (z.B. behindertengerechter Badumbau, Einbau eines Aufzugs, einer Rampe, Schwellenentfernung, Türverbreiterung) durch ein leistungsfreies Baudarlehen.


Voraussetzungen für dieses leistungsfreie Baudarlehen sind u.a.

  • Antragstellung in der Regel vor Beginn der Maßnahme
  • Behinderung nach § 2 Abs. 1 SGB IX
  • Einhaltung der Einkommensgrenze
  • Gesamtfinanzierung muss gesichert sein

 

Die Förderung besteht aus einem zins- und tilgungsfreien Baudarlehen bis zu 10.000 € je Wohnung. Finanzierungsmittel von vorrangigen Leistungsträgern (z.B. Pflegegeldkasse, private Unfallversicherung) werden angerechnet. Das Darlehen wird nach fünfjähriger ordnungsgemäßer Belegung mit dem Behinderten in einen Zuschuss umgewandelt, d.h. das Darlehen wird erlassen. Für den Fall der Nutzungsaufgabe innerhalb dieses Zeitraums ist für jedes volle Kalenderjahr der nicht bestimmungsgemäßen Belegung ein Fünftel des leistungsfreien Baudarlehen zurückzuzahlen. Nur bei besonderen Härtefällen kann hiervon abgesehen werden.

Antrag Eigenwohnraum und Mietwohnraum im Zweifamilienhaus - Stabau Ia

Erläuterungen zum Ausfüllen des Antrags - Stabau Ia

Einkommenserklärung des Antragstellers - Stabau IIIa

Einkommenserklärung für weitere Hausangehörige - Stabau IIIb

Erläuterungen zum Ausfüllen des Antrags - Stabau IIIa und IIIb

Antrag auf Wohnberechtigungsschein und Benennung für eine Wohnung

Verdienstbescheinigung

Ortsliste

Anlage zum Antrag auf Feststellung der Wohnberechtigung

DATENSCHUTZ

Sozialer Wohnungsbau - Informationen zur Datenverarbeitung

Sachgebiet:
Soziales und Senioren
Adresse:

Landratsamt Traunstein
SG 2.24
Papst-Benedikt-XVI.-Platz
(Außenstelle: St.-Oswald-Str. 3)
83278 Traunstein

Zentraler Servicebereich:
Tel.: 0861 58 - 229

Sozialer Wohnungsbau

Bürger Sibylle
Sozialwohnungsvergabe
Tel: 0861 58 - 259
Zimmernummer:
1.04
Parzinger Beate
Wohnungsbauförderung
Tel: 0861 58 - 237
Zimmernummer:
1.07
E-Mail:  beate.parzinger at traunstein.bayern
Reiter Andrea
Sozialwohnungsvergabe
Tel: 0861 58 - 7532
Zimmernummer:
1.04
E-Mail:  andrea.reiter at traunstein.bayern
Thomas Elfriede
Wohnungsbauförderung
Tel: 0861 58 - 241
Zimmernummer:
1.01
E-Mail:  elfriede.thomas at traunstein.bayern

Stellvertreter der Sachgebietsleitung

Gois Edith
Gruppenleitung
Tel: 0861 58 - 352
Zimmernummer:
1.15
E-Mail:  edith.gois at traunstein.bayern

Sachgebietsleitung

Ehgartner Siegfried
Tel: 0861 58 - 252
Zimmernummer:
O 2.11
E-Mail:  siegfried.ehgartner at traunstein.bayern

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Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Um telefonische Terminvereinbarung wird im Vorfeld gebeten.

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Urlaubsregion Chiemgau
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Papst-Benedikt-XVI.-Platz
83278 Traunstein
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