Der Biber wurde im 19. Jahrhundert in fast ganz Europa ausgerottet. Etwa 100 Jahre später folgte seine Wiederkehr durch Wiederansiedelungsprojekte. Vom Biber angelegte Lebensräume sind dynamische, artenreiche Biotope für viele Arten wie z.B. Fledermäuse, Eisvogel und Schwarzstorch, aber auch Fische, Amphibien, Libellen und viele Schmetterlingsarten. Für den Menschen schafft er Retentionsräume, in seinen Gewässern wird klimaschädliches CO2 gebunden. Biber kommen im Landkreis Traunstein mittlerweile flächendeckend vor. Schwerpunktgebiete sind die vom Wasser geprägten Bereiche wie Flussauen, Moorgebiete und die vielzähligen Seen. Beim Biber handelt es sich nach den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes um eine streng geschützte Tierart. Es ist verboten dem Biber nachzustellen, ihn zu fangen, zu verletzten oder zu töten oder ihn erheblich zu stören, das umfasst auch die Zerstörung von Biberburgen und von Biberdämmen. Ziel des Bayerischen Bibermanagements ist es, einen günstigen Erhaltungszustand des Bibers zu erhalten und schadensbedingte Konflikte möglichst zu verhindern bzw. zu minimieren.
Das Bibermanagement besteht aus den vier Säulen:
- Beratung: z.B. Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten bei Konflikten, Vorträge und Exkursionen
- Prävention: z.B. Einzelbaumschutz, E-Zäune, Dammdrainagen, Förderprogramme
- Schadensausgleich: Ausgleich von Biberschäden in der erwerbsmäßigen Land-, Forst- und Teichwirtschaft
- Zugriffmaßnahmen: Ausnahmegenehmigung für Dammbeseitigungen oder für einen Abfang als letztes Mittel bei gravierenden Problemen und Schäden
Sollte es aufgrund von Biberaktivitäten auf Ihrem Grundstück zu Problemen kommen wenden Sie sich bitte an einen Ansprechpartner unter dem Reiter „Kontakt“. Gemeinsam mit unseren ehrenamtlichen Biberberatern werden wir versuchen, eine Lösung vor Ort zu finden.