Führerscheinstelle

 

Die Fahrerlaubnisbehörde ist unter anderem für folgende Punkte zuständig:

  • erstmaligen Erteilung, der Erweiterung und Verlängerung von bestimmten Fahrerlaubnisklassen,
  • der Fahreignungsüberprüfung bei Auffälligkeiten im Straßenverkehr,
  • Entzug der Fahrerlaubnis.

 


Terminvereinbarung 

Seit Anfang des Jahres 2020 werden am Schalter der Führerscheinstelle nur Vorgänge von Bürgerinnen und Bürger mit Terminvereinbarung bearbeitet. Die Terminreservierung über das Internet wurde daher erheblich ausgebaut, so dass die Bürgerinnen und Bürger unter dem nachfolgenden Internetlink ab 21.02.2022 die Möglichkeit haben, online einen Wunschtermin für ihre Abholung des Führerscheines bzw. zur Beantragung eines internationalen Führerscheines zu reservieren.

 

Online-Terminbuchung:

Bitte vereinbaren Sie über das Online-Buchungssystem einen Termin für Ihren Besuch in der Fahrerlaubnisbehörde.

Die Terminauswahl ist aktuell wie folgt möglich:

  1. internationaler Führerschein
  2. Online-Termin für die Abholung der FS beim Pflichtumtausch
  3. Online-Termin für die Abholung der FS in allen anderen Sachen (Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung, Fahrgastschein, Verlust)

 

Bei Fragen zur Antragsausfüllung, Unklarheiten bzw. Antragsabgabe rufen Sie bitte unter der Telefonnummer: 0861/58-494 an oder schreiben Sie eine E-Mail (fuehrerscheinstelle@traunstein.bayern).

Ebenso ist für Bürgerinnen und Bürger ohne Internetzugang eine telefonische Terminvereinbarung nach wie vor möglich.

 

Bezüglich Termine bei den Eignungssachbearbeitern (Eignungsüberprüfung sowie Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug bzw. Fragen) rufen Sie bitte ihre zuständigen Sachbearbeiter an oder schreiben Sie eine E-Mail.

 

Bezüglich Maßnahmen bei Verkehrsverstößen während der Probezeit, Maßnahmen nach dem Punktesystem, Bearbeitung von Nachuntersuchungen setzen Sie sich ebenfalls telefonisch mit ihrem Sachbearbeiter in Verbindung.

 

Für Fahrlehrer oder Inhaber einer Fahrschule ist mit Herrn Danzl oder Frau Lindert telefonisch ein Termin zu vereinbaren.

 

Die entsprechenden Ansprechpartner finden Sie bei der obigen Leiste unter Kontakte.

 

Einige Anträge sind bereits über den Online-Dienst möglich. Diese finden Sie unter dem Reiter "Formulare".

 

 

Erwerb einer Fahrerlaubnis

Allgemeine Hinweise zur Antragstellung finden Sie auf bei der Bundesanstalt für Straßenwesen.

 

Hinweis: Eine erfolgreich bestandene theoretische Fahrerlaubnisprüfung verfällt, wenn nicht innerhalb von 12 Monaten seit Bestehen der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung auch die praktische Fahrerlaubnisprüfung abgelegt wird.

EU-Führerschein

Allgemeine Informationen zum EU-Führerschein finden Sie unter ADAC.

Probezeit und begleitetes Fahren mit 17

Allgemeine Informationen für Fahranfänger/innen und "Begleitetes Fahren ab 17"

Allgemeine informationen zur Probezeit finden Sie im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Berufskraftfahrer

Allgemeine Informationen zum Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz finden Sie unter Bundesamt für Güterverkehr.


Hinweis: Der Verlängerungsantrag sollte ca. 3 Monate vor Ablauf der Fahrerlaubnis gestellt werden, damit das Verlängerungsverfahren rechtzeitig durchgeführt werden kann. Die Abholung des Kartenführerscheins muss vor Ablauf der Gültigkeit (auf der Rückseite des Kartenführerscheins in der Spalte 11 ersichtlich) erfolgen. Nach dem Ablauf der Gültigkeit sind die Besitzstände und alten Rechte, wegen Ablauf der Führerscheinklasse erloschen und kann nur durch Ablegen der dafür notwendigen Prüfung erteilt werden. Es muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden.

Ersatz wegen Verlust bzw. Unbrauchbarkeit

Allgemeine Informationen zur Beantragung eines Ersatzes nach Verlust oder bei Unbrauchbarkeit finden Sie beim ADAC.


Hinweis: Wurde die Fahrerlaubnis nicht vom Landratsamt Traunstein erteilt, so ist zusätzlich die Vorlage einer Karteikartenabschrift der zuletzt ausstellenden Behörde des Führerscheins erforderlich.

Gültigkeit ausländischer Führerschein

Allgemeine Informationen zur Gültigkeit eines ausländischen Führerscheins finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. 

Beförderung von Fahrgästen

Für die Beförderung von Fahrgästen in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen sowie in Personenkraftwagen ist neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine zusätzliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich, wenn die Beförderung entgeltlich oder geschäftsmäßig erfolgt bzw. für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.

Vorzulegende Unterlagen:

  • Antrag
  • Führungszeugnis der Belegart "0" (bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
  • augenärztliches u. hausärztliches Gutachten, bei erstmaliger Erteilung eines Fahrgastscheins zusätzlich betriebsmedizinisches Gutachten und ab 60 Jahren
  • bei Verlängerung bei der Erteilung eines Taxischeins ist eine Ortskenntnisprüfung abzulegen (Kosten 50,00 € € + Kosten für jede Wiederholung 20,00 € bei Nichtbestehen der Prüfung)

 

Für Bewerber um eine Taxikonzession für die Stadt Traunstein besteht derzeit eine Warteliste.

Internationaler Führerschein

Allgemeine Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.  

 

Im Bereich der Europäischen Union dürfen Sie grundsätzlich mit Ihrem deutschen Führerschein fahren. Für vielen Länder, wie z.B. die USA, benötigen Sie aber noch einen Internationalen Führerschein. In Zweifelsfällen empfiehlt es sich beim Reiseveranstalter bzgl. der Notwendigkeit eines internationalen Führerscheins nachzufragen. Informationen finden Sie auch in den Veröffentlichungen der Automobilclubs.

Die Gültigkeit des internationalen Führerscheins beträgt ab Ausstellungstag drei Jahre. Die Gültigkeitsdauer darf nicht über die Gültigkeitsdauer des nationalen Führerscheins hinausgehen; dessen Führerscheinnummer muss auf dem internationalen Führerschein vermerkt sein.

Hinweis: Der internationale Führerschein ist nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig.

 

Ein internationaler Führerschein kann nur für Inhaber eines Kartenführerscheins ausgestellt werden. Wenn Sie noch keinen Kartenführerschein haben, muss Ihr Führerschein vor Ausfertigung eines internationalen Führerscheins auf den Kartenführerschein umgestellt werden. Es empfiehlt sich, die Anträge frühzeitig vor einer entsprechenden Auslandsreise zu stellen.

Die Antragstellung ist auch durch Vollmacht möglich, wenn sämtliche Unterlagen vorliegen. Der Besitz des Kartenführerscheins ist Voraussetzung.

 

Erforderliche Unterlagen

- Reisepass oder Personalausweis
- aktuelles biometrisches Passbild
- Original-Kartenführerschein
- wenn der Führerschein nicht vom Landratsamt Traunstein ausgestellt wurde: Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde

 

Entstehende Kosten: 16 Euro

Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug

Allgemeine Informationen und welche Unterlagen für die Antragstellung benötigt werden finden Sie bei der Bundesanstalt für Straßenwesen.

Umtausch alter Führerschein

Der Bundesrat hat am 15. Februar 2019 den gestaffelten Pflichtumtausch von alten Führerscheinen beschlossen. Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033 in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein umgetauscht werden. Aufgrund der großen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt.

Um Engpässe und erhöhte Wartezeiten bei der Fahrerlaubnisbehörde Traunstein zu vermeiden, wurde ein nach Geburtsjahr bzw. nach Ausstellungsdatum des Führerscheins gestaffelter Stufenplan vorgeschrieben. Den Stufenplan und allgemeine Informationen für den Umtausch finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

 

Wie funktioniert die Antragstellung?

Der Antrag kann direkt in der Fahrerlaubnisbehörde Traunstein oder wie bisher auch über die Wohnsitzgemeinde gestellt werden. Der Antrag kann auch online vorab ausgefüllt werden und an das Landratsamt Traunstein per Post geschickt werden. 

Ab sofort gibt es auch die Möglichkeit der Online-Antragstellung. Den Antrag finden Sie hier.

Der Führerschein kann durch die Bundesdruckerei direkt zu Ihnen nach Hause geschickt werden.

Alternativ kann der Führerschein in der Fahrerlaubnisbehörde entweder persönlich (mit Ausweis) oder mit Vollmacht und der Ausweiskopie des Antragstellers abgeholt werden. Bitte buchen Sie hierfür online einen Termin.


Welche Unterlagen sind erforderlich?

- Reisepass oder Personalausweis (Kopie)
- aktuelles biometrisches Passbild
- vorhandener Führerschein (Kopie)
- bei Abholung des neuen Führerscheines: bitte den originalen alten Führerschein mitbringen
- Umtausch-Antrag mit Unterschrift für den EU-Scheckkartenführerschein

 

Zusätzlich können z. B. bei Lkw- Klassen weitere Unterlagen zur Verlängerung erforderlich sein (ärztliches und augenärztliches Gutachten).

 

Hinweis: Wurde der alte (rosa oder graue) Führerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, können Sie eine sog. Karteikartenabschrift bei der Behörde beantragen, welche den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Sie können dadurch die Bearbeitungszeit verkürzen.

Bei der Umschreibung des Führerscheindokumentes bleiben die bisher erteilten Fahrerlaubnisklassen grundsätzlich erhalten. Die Gültigkeit des neu erstellten Führerscheindokuments beträgt 15 Jahre (nicht mehr unbefristet).

 

Entstehende Kosten:

30,55 Euro (Direktversand des Kartenführerscheins durch die Bundesdruckerei)
25,30 Euro (Umtausch-Gebühren bei Abholung des Führerscheins vor Ort)

 

Für etwaige Rückfragen steht Ihnen die Führerscheinstelle am Landratsamt Traunstein gerne zur Verfügung (Kontaktdaten siehe oben Reiter Kontakte). 

Antrag auf Ausstellung eines Ersatzführerscheines

Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge der Klasse(n) / allgemein

Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge der Klasse(n) / Ersterteilung

Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge der Klasse(n) / Erweiterung

Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung / Antrag auf Verlängerung der Gültigkeit einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Antrag auf Umstellung in die neuen Fahrerlaubnisklassen und Ausstellung eines Führerscheines gemäß Anlage 8 FeV/Pflichtumtausch

Antrag auf Verlängerung der Gültigkeit einer befristeten Fahrerlaubnis

Antrag auf Ausstellung eines internationalen Führerscheins

Begleitetes Fahren ab 17, Zusatzantrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B und/oder BE

Begleitetes Fahren ab 17, Merkblatt für die Antragstellerin / den Antragsteller sowie die Begleitperson(en)

Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung

Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung)

Hinweise zur Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entziehung oder Verzicht

Sehtest-Bescheinigung gemäß § 12 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung zum Erwerb der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T

Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.2 der Fahrerlaubnis-Verordnung)

Antrag auf Zuerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis

Antrag auf Erteilung der Schlüsselzahl 196

Kontrollblatt/Unterschriftsblatt

Übersicht Antragsunterlagen im Landkreis Traunstein

DATENSCHUTZ

Fahrerlaubnisbehörde - Informationen zur Datenverarbeitung

Sachgebiet:
Verkehrswesen
Adresse:

Landratsamt Traunstein
Fahrerlaubnisbehörde
Papst-Benedikt-XVI.-Platz
(Außenstelle: Kotzinger Str. 6)
83278 Traunstein

Zentraler Servicebereich:

 

Führerschein allgemein

Tel.: 0861 58 - 494
Fax: 0861 58 - 9493

Führerscheinpflichtumtausch

Tel.: 0861 58 - 7047 oder - 7667
Fax: 0861 58 - 97047 oder
                       - 97667

Führerscheinstelle

Baumgartner Yannick
Buchstabe R-Z: Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung oder Verzicht, Fahreignungsprüfung, Untersagung zum Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen
Tel: 0861 58 - 7936
Zimmernummer:
OG03
Fellner Barbara
Maßnahmen nach dem Punktesystem (Mehrfachtäter), Probezeitmaßnahmen, Nachuntersuchungen
Tel: 0861 58 - 620
Zimmernummer:
OG 13
E-Mail:  barbara.fellner at traunstein.bayern
Huber Roswitha
Fahrerlaubnisse, Internationaler Führerschein, Karteikartenabschriften, Umstellung von alten Fahrerlaubnisklassen
Tel: 0861 58 - 7694
Zimmernummer:
OG18
E-Mail:  roswitha.huber at traunstein.bayern
Kolb Eva-Maria
Fahrerlaubnisse, Internationaler Führerschein, Karteikartenabschriften, Umstellung von alten Fahrerlaubnisklasse
Tel: 0861 58 - 7133
Zimmernummer:
OG 13
E-Mail:  eva-maria.kolb at traunstein.bayern
Kreiler Julia
Buchstabe G-Q: Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung oder Verzicht, Fahreignungsprüfung, Untersagung zum Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen
Tel: 0861 58 - 499
Zimmernummer:
OG04
E-Mail:  julia.kreiler at traunstein.bayern
Landler Cornelia
Fahrerlaubnisse, Internationaler Führerschein, Karteikartenabschriften, Umstellung von alten Fahrerlaubnisklassen
Tel: 0861 58 - 7163
Zimmernummer:
OG01
E-Mail:  cornelia.landler at traunstein.bayern
Lindert Astrid
Buchstabe A-F: Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung oder Verzicht, Fahreignungsprüfung, Untersagung zum Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen, Fahrschulen, Fahrlehrer
Tel: 0861 58 - 492
Zimmernummer:
OG05
E-Mail:  astrid.lindert at traunstein.bayern
Meindl Susanne
Fahrerlaubnisse, Internationaler Führerschein, Karteikartenabschriften, Umstellung von alten Fahrerlaubnisklassen
Tel: 0861 58 - 7107
Zimmernummer:
OG 01
E-Mail:  susanne.meindl at traunstein.bayern
Mösenlechner Angela
Anträge auf Führerscheinumtausch (Pflichtumtausch ab 2022)
Tel: 0861 58 - 7243
Zimmernummer:
OG 18
Obermeier Manuel
Teamleiter Schalterbereich
Fahrerlaubnisse, Internationaler Führerschein, Karteikartenabschriften, Umstellung von alten Fahrerlaubnisklassen
Tel: 0861 58 - 493
Zimmernummer:
OG01
E-Mail:  manuel.obermeier at traunstein.bayern
Pauzenberger Anneliese
Anträge auf Führerscheinumtausch (Pflichtumtausch ab 2022)
Tel: 0861 58 - 7047
Zimmernummer:
OG18
E-Mail:  anneliese.pauzenberger at traunstein.bayern
Schweinfurther Adolf
Anträge auf Führerscheinumtausch (Pflichtumtausch ab 2022)
Tel: 0861 58 - 7667
Zimmernummer:
OG18
E-Mail:  adolf.schweinfurther at traunstein.bayern
Vajda Romy
Anträge auf Führerscheinumtausch (Pflichtumtausch ab 2022)
Tel: 0861 58 - 7985
Zimmernummer:
OG 18
E-Mail:  romy.vajda at traunstein.bayern
Wastlschmid Sophia
Fahrerlaubnisse, Internationaler Führerschein, Karteikartenabschriften, Umstellung von alten Fahrerlaubnisklassen
Tel: 0861 58 - 7168
Zimmernummer:
OG01
E-Mail:  sophia.wastlschmid at traunstein.bayern
Wolff Claudia
Anträge auf Führerscheinumtausch (Pflichtumtausch ab 2022)
Tel: 0861 58 - 7686
Zimmernummer:
OG18
E-Mail:  claudia.wolff at traunstein.bayern

Stellvertreter der Sachgebietsleitung

Danzl Thomas
Gruppenleiter der Fahrerlaubnisbehörde - Entzug/Versagung einer Fahrerlaubnis, Fahrschulen, Fahrlehrer, Maßnahmen nach dem Punktesystem
Tel: 0861 58 - 491
Zimmernummer:
OG 06
E-Mail:  thomas.danzl at traunstein.bayern

Sachgebietsleitung

Salober Maximilian
Tel: 0861 58 - 490
Zimmernummer:
OG 07
E-Mail:  maximilian.salober at traunstein.bayern

Abteilungsleitung

Nebl Christian
Tel: 0861 58 - 267
Zimmernummer:
B 2.98
E-Mail:  christian.nebl at traunstein.bayern

Öffnungszeiten

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung (vorrangig Online-Terminierung, alternativ telefonisch unter 0861/58-494 oder per E-Mail fuehrerscheinstelle@traunstein.bayern). 

Wirtschaft
Wirtschaftsregion Chiemgau
Urlaubsregion Chiemgau
Regionalität
Nachhaltigkeit
RAL Gütezeichen

Bankverbindung
Kreissparkasse Traunstein
IBAN: DE96 7105 2050 0000 0000 18
BIC: BYLADEM1TST
Landratsamt Traunstein
Papst-Benedikt-XVI.-Platz
83278 Traunstein
Telefonvermittlung: 0861 58 0
Telefax: 0861 58 9449

Servicezeiten
Mo-Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr
Mo-Do: 13:00 bis 16:00 Uhr