Die Fahrerlaubnisbehörde ist unter anderem für folgende Punkte zuständig:
- erstmaligen Erteilung, der Erweiterung und Verlängerung von bestimmten Fahrerlaubnisklassen,
- der Fahreignungsüberprüfung bei Auffälligkeiten im Straßenverkehr,
- Entzug der Fahrerlaubnis.
Terminvereinbarung
Seit Anfang des Jahres 2020 werden am Schalter der Führerscheinstelle nur Vorgänge von Bürgerinnen und Bürger mit Terminvereinbarung bearbeitet. Die Terminreservierung über das Internet wurde daher erheblich ausgebaut, so dass die Bürgerinnen und Bürger unter dem nachfolgenden Internetlink ab 21.02.2022 die Möglichkeit haben, online einen Wunschtermin für ihre Abholung des Führerscheines bzw. zur Beantragung eines internationalen Führerscheines zu reservieren.
Online-Terminbuchung:
Bitte vereinbaren Sie über das Online-Buchungssystem einen Termin für Ihren Besuch in der Fahrerlaubnisbehörde.
Die Terminauswahl ist aktuell wie folgt möglich:
- internationaler Führerschein
- Online-Termin für die Abholung der FS beim Pflichtumtausch
- Online-Termin für die Abholung der FS in allen anderen Sachen (Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung, Fahrgastschein, Verlust)
Bei Fragen zur Antragsausfüllung, Unklarheiten bzw. Antragsabgabe rufen Sie bitte unter der Telefonnummer: 0861/58-494 an oder schreiben Sie eine E-Mail (fuehrerscheinstelle@traunstein.bayern).
Ebenso ist für Bürgerinnen und Bürger ohne Internetzugang eine telefonische Terminvereinbarung nach wie vor möglich.
Bezüglich Termine bei den Eignungssachbearbeitern (Eignungsüberprüfung sowie Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug bzw. Fragen) rufen Sie bitte ihre zuständigen Sachbearbeiter an oder schreiben Sie eine E-Mail.
Bezüglich Maßnahmen bei Verkehrsverstößen während der Probezeit, Maßnahmen nach dem Punktesystem, Bearbeitung von Nachuntersuchungen setzen Sie sich ebenfalls telefonisch mit ihrem Sachbearbeiter in Verbindung.
Für Fahrlehrer oder Inhaber einer Fahrschule ist mit Herrn Danzl oder Frau Lindert telefonisch ein Termin zu vereinbaren.
Die entsprechenden Ansprechpartner finden Sie bei der obigen Leiste unter Kontakte.
Einige Anträge sind bereits über den Online-Dienst möglich. Diese finden Sie unter dem Reiter "Formulare".
- Erwerb einer Fahrerlaubnis
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Allgemeine Hinweise zur Antragstellung finden Sie auf bei der Bundesanstalt für Straßenwesen.
Hinweis: Eine erfolgreich bestandene theoretische Fahrerlaubnisprüfung verfällt, wenn nicht innerhalb von 12 Monaten seit Bestehen der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung auch die praktische Fahrerlaubnisprüfung abgelegt wird.
- EU-Führerschein
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Allgemeine Informationen zum EU-Führerschein finden Sie unter ADAC.
- Probezeit und begleitetes Fahren mit 17
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Allgemeine Informationen für Fahranfänger/innen und "Begleitetes Fahren ab 17"
Allgemeine informationen zur Probezeit finden Sie im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.
- Berufskraftfahrer
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Allgemeine Informationen zum Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz finden Sie unter Bundesamt für Güterverkehr.
Hinweis: Der Verlängerungsantrag sollte ca. 3 Monate vor Ablauf der Fahrerlaubnis gestellt werden, damit das Verlängerungsverfahren rechtzeitig durchgeführt werden kann. Die Abholung des Kartenführerscheins muss vor Ablauf der Gültigkeit (auf der Rückseite des Kartenführerscheins in der Spalte 11 ersichtlich) erfolgen. Nach dem Ablauf der Gültigkeit sind die Besitzstände und alten Rechte, wegen Ablauf der Führerscheinklasse erloschen und kann nur durch Ablegen der dafür notwendigen Prüfung erteilt werden. Es muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. - Ersatz wegen Verlust bzw. Unbrauchbarkeit
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Allgemeine Informationen zur Beantragung eines Ersatzes nach Verlust oder bei Unbrauchbarkeit finden Sie beim ADAC.
Hinweis: Wurde die Fahrerlaubnis nicht vom Landratsamt Traunstein erteilt, so ist zusätzlich die Vorlage einer Karteikartenabschrift der zuletzt ausstellenden Behörde des Führerscheins erforderlich. - Gültigkeit ausländischer Führerschein
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Allgemeine Informationen zur Gültigkeit eines ausländischen Führerscheins finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
- Beförderung von Fahrgästen
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Für die Beförderung von Fahrgästen in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen sowie in Personenkraftwagen ist neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine zusätzliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich, wenn die Beförderung entgeltlich oder geschäftsmäßig erfolgt bzw. für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.
Vorzulegende Unterlagen:
- Antrag
- Führungszeugnis der Belegart "0" (bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
- augenärztliches u. hausärztliches Gutachten, bei erstmaliger Erteilung eines Fahrgastscheins zusätzlich betriebsmedizinisches Gutachten und ab 60 Jahren
- bei Verlängerung bei der Erteilung eines Taxischeins ist eine Ortskenntnisprüfung abzulegen (Kosten 50,00 € + Kosten für jede Wiederholung 20,00 € bei Nichtbestehen der Prüfung)
Für Bewerber um eine Taxikonzession für die Stadt Traunstein besteht derzeit eine Warteliste.
- Internationaler Führerschein
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Allgemeine Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Im Bereich der Europäischen Union dürfen Sie grundsätzlich mit Ihrem deutschen Führerschein fahren. Für vielen Länder, wie z.B. die USA, benötigen Sie aber noch einen Internationalen Führerschein. In Zweifelsfällen empfiehlt es sich beim Reiseveranstalter bzgl. der Notwendigkeit eines internationalen Führerscheins nachzufragen. Informationen finden Sie auch in den Veröffentlichungen der Automobilclubs.
Die Gültigkeit des internationalen Führerscheins beträgt ab Ausstellungstag drei Jahre. Die Gültigkeitsdauer darf nicht über die Gültigkeitsdauer des nationalen Führerscheins hinausgehen; dessen Führerscheinnummer muss auf dem internationalen Führerschein vermerkt sein.
Hinweis: Der internationale Führerschein ist nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig.
Ein internationaler Führerschein kann nur für Inhaber eines Kartenführerscheins ausgestellt werden. Wenn Sie noch keinen Kartenführerschein haben, muss Ihr Führerschein vor Ausfertigung eines internationalen Führerscheins auf den Kartenführerschein umgestellt werden. Es empfiehlt sich, die Anträge frühzeitig vor einer entsprechenden Auslandsreise zu stellen.
Die Antragstellung ist auch durch Vollmacht möglich, wenn sämtliche Unterlagen vorliegen. Der Besitz des Kartenführerscheins ist Voraussetzung.
- aktuelles biometrisches Passbild
- Original-Kartenführerschein
- wenn der Führerschein nicht vom Landratsamt Traunstein ausgestellt wurde: Karteikartenabschrift der ausstellenden BehördeEntstehende Kosten: 16 Euro
- Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug
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Allgemeine Informationen und welche Unterlagen für die Antragstellung benötigt werden finden Sie bei der Bundesanstalt für Straßenwesen.
- Umtausch alter Führerschein
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Der Bundesrat hat am 15. Februar 2019 den gestaffelten Pflichtumtausch von alten Führerscheinen beschlossen. Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033 in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein umgetauscht werden. Aufgrund der großen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt.
Um Engpässe und erhöhte Wartezeiten bei der Fahrerlaubnisbehörde Traunstein zu vermeiden, wurde ein nach Geburtsjahr bzw. nach Ausstellungsdatum des Führerscheins gestaffelter Stufenplan vorgeschrieben. Den Stufenplan und allgemeine Informationen für den Umtausch finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Der Antrag kann direkt in der Fahrerlaubnisbehörde Traunstein oder wie bisher auch über die Wohnsitzgemeinde gestellt werden. Der Antrag kann auch online vorab ausgefüllt werden und an das Landratsamt Traunstein per Post geschickt werden.
Ab sofort gibt es auch die Möglichkeit der Online-Antragstellung. Den Antrag finden Sie hier.
Der Führerschein kann durch die Bundesdruckerei direkt zu Ihnen nach Hause geschickt werden.
Alternativ kann der Führerschein in der Fahrerlaubnisbehörde entweder persönlich (mit Ausweis) oder mit Vollmacht und der Ausweiskopie des Antragstellers abgeholt werden. Bitte buchen Sie hierfür online einen Termin.
- Reisepass oder Personalausweis (Kopie)
Welche Unterlagen sind erforderlich?
- aktuelles biometrisches Passbild
- vorhandener Führerschein (Kopie)
- bei Abholung des neuen Führerscheines: bitte den originalen alten Führerschein mitbringen
- Umtausch-Antrag mit Unterschrift für den EU-ScheckkartenführerscheinZusätzlich können z. B. bei Lkw- Klassen weitere Unterlagen zur Verlängerung erforderlich sein (ärztliches und augenärztliches Gutachten).
Hinweis: Wurde der alte (rosa oder graue) Führerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, können Sie eine sog. Karteikartenabschrift bei der Behörde beantragen, welche den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Sie können dadurch die Bearbeitungszeit verkürzen.
Bei der Umschreibung des Führerscheindokumentes bleiben die bisher erteilten Fahrerlaubnisklassen grundsätzlich erhalten. Die Gültigkeit des neu erstellten Führerscheindokuments beträgt 15 Jahre (nicht mehr unbefristet).
Entstehende Kosten:
30,55 Euro (Direktversand des Kartenführerscheins durch die Bundesdruckerei)
25,30 Euro (Umtausch-Gebühren bei Abholung des Führerscheins vor Ort)Für etwaige Rückfragen steht Ihnen die Führerscheinstelle am Landratsamt Traunstein gerne zur Verfügung (Kontaktdaten siehe oben Reiter Kontakte).