Die Fahrerlaubnisbehörde ist unter anderem für folgende Punkte zuständig:
- erstmaligen Erteilung, der Erweiterung und Verlängerung von bestimmten Fahrerlaubnisklassen,
- der Fahreignungsüberprüfung bei Auffälligkeiten im Straßenverkehr,
- Entzug der Fahrerlaubnis.
- Erwerb einer Fahrerlaubnis
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Allgemeine Hinweise zur Antragstellung finden Sie auf bei der Bundesanstalt für Straßenwesen.
Hinweis: Eine erfolgreich bestandene theoretische Fahrerlaubnisprüfung verfällt, wenn nicht innerhalb von 12 Monaten seit Bestehen der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung auch die praktische Fahrerlaubnisprüfung abgelegt wird.
- EU-Führerschein
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Allgemeine Informationen zum EU-Führerschein finden Sie unter ADAC.
- Probezeit und begleitetes Fahren mit 17
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Allgemeine Informationen für Fahranfänger/innen und "Begleitetes Fahren ab 17"
Allgemeine informationen zur Probezeit finden Sie im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.
- Berufskraftfahrer
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Allgemeine Informationen zum Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz finden Sie unter Bundesamt für Güterverkehr.
Hinweis: Der Verlängerungsantrag sollte ca. 3 Monate vor Ablauf der Fahrerlaubnis gestellt werden, damit das Verlängerungsverfahren rechtzeitig durchgeführt werden kann. Die Abholung des Kartenführerscheins muss vor Ablauf der Gültigkeit (auf der Rückseite des Kartenführerscheins in der Spalte 11 ersichtlich) erfolgen. Nach dem Ablauf der Gültigkeit sind die Besitzstände und alten Rechte, wegen Ablauf der Führerscheinklasse erloschen und kann nur durch Ablegen der dafür notwendigen Prüfung erteilt werden. Es muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. - Ersatz wegen Verlust bzw. Unbrauchbarkeit
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Allgemeine Informationen zur Beantragung eines Ersatzes nach Verlust oder bei Unbrauchbarkeit finden Sie beim ADAC.
Hinweis: Wurde die Fahrerlaubnis nicht vom Landratsamt Traunstein erteilt, so ist zusätzlich die Vorlage einer Karteikartenabschrift der zuletzt ausstellenden Behörde des Führerscheins erforderlich. - Gültigkeit ausländischer Führerschein
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Allgemeine Informationen zur Gültigkeit eines ausländischen Führerscheins finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
- Beförderung von Fahrgästen
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Für die Beförderung von Fahrgästen in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen sowie in Personenkraftwagen ist neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine zusätzliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich, wenn die Beförderung entgeltlich oder geschäftsmäßig erfolgt bzw. für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.
Vorzulegende Unterlagen:
- Antrag
- Führungszeugnis der Belegart "0" (bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
- augenärztliches u. hausärztliches Gutachten, bei erstmaliger Erteilung eines Fahrgastscheins zusätzlich betriebsmedizinisches Gutachten und ab 60 Jahren
- bei Verlängerung bei der Erteilung eines Taxischeins ist eine Ortskenntnisprüfung abzulegen (Kosten 50,00 € + Kosten für jede Wiederholung 20,00 € bei Nichtbestehen der Prüfung)
Für Bewerber um eine Taxikonzession für die Stadt Traunstein besteht derzeit eine Warteliste.
- Internationaler Führerschein
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Allgemeine Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Hinweis: Der internationale Führerschein ist nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig.
Im Bereich der Europäischen Union dürfen Sie grundsätzlich mit Ihrem deutschen Führerschein fahren. Für vielen Länder, wie z.B. die USA, benötigen Sie aber noch einen Internationalen Führerschein. In Zweifelsfällen empfiehlt es sich beim Reiseveranstalter bzgl. der Notwendigkeit eines internationalen Führerscheins nachzufragen.
- Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug
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Allgemeine Informationen und welche Unterlagen für die Antragstellung benötigt werden finden Sie bei der Bundesanstalt für Straßenwesen.
- Umtausch alter Führerschein
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Allgemeine Informationen für den Umtausch des alten grauen oder rosa Führerscheins in EU-Kartenführerschein finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.