Das Aufgabengebiet des Bauamtes gliedert sich in:
- Digitaler Bauantrag (das Online-Verfahren finden Sie unter dem Reiter Links)
- Baugenehmigungen (Bauantrags-Online-Auskunft für Bauherren und eBauakte für Gemeinden)
- Bauberatung,
- Bauüberwachung und Baukontrolle,
- Brandschutzprüfung,
- Stellungnahmen,
- Denkmalschutzrecht,
- Wohnungseigentumsgesetz,
- Bauleitpläne,
- Genehmigung von Seilbahnen.
- Digitaler Bauantrag
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Ab dem 01.03.2021 wird es im Landratsamt Traunstein ermöglicht, neben der papiergebundenen Antragstellung, Anträge auch digital einzureichen. Der digitale Bauantrag für Bayern wurde in den letzten zwei Jahren im Rahmen eines Pilotprojektes des Staatministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr mit 15 unteren Bauaufsichtsbehörden konzipiert und entwickelt. Das Landratsamt Traunstein ist seit Beginn Teil dieses Pilotprojektes „Digitaler Bauantrag“. Mit der aktuellen Änderung der Bayerischen Bauordnung wurde eine Möglichkeit im Gesetz aufgenommen, dass die Verfahrens- und Formvorschriften geändert werden können, wenn sie der Digitalisierung bauaufsichtlicher Verfahren dienen. Die dazu erforderliche digitale Bauantragsverordnung der Staatsregierung tritt nun zum 01.03.2021 für das Landratsamt Traunstein sowie für 4 weitere Landratsämter Bayerns in Kraft.
Das Angebot zur digitalen Antragstellung richtet sich grundsätzlich an die bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser.Sie können über intelligente elektronische Formulare, sogenannte „Online-Assistenten“, baurechtliche Anträge für die Bauherrn online einreichen. Die Online-Assistenten stehen Ihnen ab dem 01.03.2021 unter dem Reiter Links zur Verfügung.
Für die Nutzung des digitalen Bauntrages ist eine Bayern-ID erforderlich, die Sie über das BayernPortal beantragen können. Da bei der digitalen Bauantragstellung auf die Unterschriften verzichtet wird, ist eine gehobene Authentifizierung notwendig. Eine Anmeldung nur mit Benutzername und Passwort im BayernPortal ist deshalb nicht ausreichend, sondern es wird zudem ein elektronischer Personalausweis oder das Softwarezertifikat authega (siehe Erklärungen auf der Internetseite des Bürgerserviceportales) benötigt.
Wir empfehlen eine Registrierung mit dem Softwarezertifikat authega. Bitte bedenken Sie, dass die Registrierung wohl einige Zeit in Anspruch nimmt (Zusendung des Passwortes mit der Post).
Schriftliche Anfragen und Fragen zum digitalen Bauantrag bitten wir an folgende bauamt [dot] admintraunstein [dot] bayern (E-Mail) zu richten.
- Bauantrag und Baugenehmigungsverfahren
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Für Verfahren, bei denen das Landratsamt Traunstein die abschließende Entscheidung zu treffen hat (Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Abgrabungsanträge), sind digitale als auch papiergebundene Anträge ab dem 01.03.2021 direkt beim Landratsamt einzureichen. Papiergebundene Anträge, die die Gemeinden selbst bearbeiten (isolierte Befreiung, Genehmigungsfreistellungen), sind weiterhin direkt bei der Gemeinde einzureichen.
- Beteiligung von Fachstellen
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Die Bauaufsichtsbehörde hört zum Bauantrag diejenigen Fachstellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Bauantrag durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist, oder ohne deren Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit des Bauantrages nicht beurteilt werden kann. Häufig müssen deshalb zusätzlich interne und externe Fachstellen beteiligt werden.
- Brandschutz
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Aus der gesetzlichen Formulierung leiten sich im Wesentlichen drei Schwerpunkte ab, die im Brandschutznachweis behandelt und später in der Umsetzung des Bauvorhabens berücksichtigt werden müssen:
- Baulicher Brandschutz
- Personenschutz
- Abwehrender Brandschutz
Der Brandschutznachweis ist eine zwingend zu erstellende Bauvorlage, deren Inhalt und Aufbau in der Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) geregelt ist. Ausgenommen sind nur verfahrensfreie Vorhaben, die im Artikel 57 der Bayerischen Bauordnung geregelt sind. Der Brandschutznachweis muss mit Baubeginn auf der Baustelle vorliegen und jederzeit einsehbar sein.
Bei einfachen Bauvorhaben (z. B. Einfamilienhaus) werden Brandschutznachweise häufig vom Planfertiger selbst erstellt. Bei umfangreichen und brandschutztechnisch anspruchsvollen Bauvorhaben (z. B. Alten– und Pflegeheim, Schulen, Kindergärten etc.) erstellen in der Regel Fachplaner die erforderlichen Brandschutznachweise.
Allgemeine Informationen zum Thema Brandschutz und häufig gestellt Fragen (Kapitel 3) - Fliegende Bauten
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Die Aufstellung von fliegenden Bauten, z.B. Festzelte oder Tribünen, ist der Bauaufsichtsbehörde mindestens eine Woche zuvor unter Vorlage des Prüfbuches mit gültiger Ausführungsgenehmigung und dem Anzeigeformular anzuzeigen. Nach der Aufstellung erfolgt eine Abnahme vor der Nutzung.
- Barrierefreies Wohnen
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Nach Art. 48 Abs. 1 der Bayer. Bauordnung (BayBO) müssen in Neubauten mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar und nutzbar sein. Dies kann erfüllt werden durch die Anordnung der Wohnung(en) in einer Ebene oder durch barrierefrei erreichbare und nutzbare Wohnungen in mehreren Geschossen.
- Teilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz
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Es gibt 5 Schritte zur Teilung von Wohnungseigentum:
- Antrag und Pläne zum Landratsamt
- Das Amt bestätigt die Abgeschlossenheit
- Teilungsurkunde beim Notar
- Eintrag im Grundbuchamt
- Rechtskräftige Teilung
- Denkmalschutz
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Aufgabe der Unteren Denkmalschutzbehörde ist die Bewahrung und Erhaltung von Baudenkmälern wie zum Beispiel Kirchen und Kapellen, Klöster, Schlösser und Burgen, Bauernhäuser und Handwerkshäuser.
- Bauliche Gestaltung
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Zehn Wesensmerkmale der oberbayerischen Bauweise:
- Einfirsthöfe und -anlagen
- Flachsatteldächer als Pfettendächer mit einem First ausgebildet
- Große Dachüberstände an den beiden Giebeln sowie an den Traufen
- Dachdeckung mit roten oder rotbraunen Farben, nicht engobiert, früher aus Holzschindeln
- Ortgangverkleidung aus Holz, die sogenannten Windläden
- Sichtbare Sparren im Vordachbereich
- Bretter- bzw. Balusterbalkone, sogenannte Lauben
- Sprossenfenster und funktionstüchtige Fensterläden aus Holz
- Weiße Kalkputzflächen, Putzbänderungen, aufgemalte Haussprüche
- Holzblockbauweise
- Begleitung bzw. Mitarbeit bei überregionalen, regionalen und lokalen Planungen, Konzepten und Studien insbesondere im Rahmen des Landesentwicklungsprogramms Bayern, des Regionalplans für die Region Südostoberbayern