Bauamt

Das Aufgabengebiet des Bauamtes gliedert sich in:

  • Digitaler Bauantrag (das Online-Verfahren finden Sie unter dem Reiter Links)
  • Baugenehmigungen (Bauantrags-Online-Auskunft für Bauherren und eBauakte für Gemeinden)
  • Bauberatung,
  • Bauüberwachung und Baukontrolle,
  • Brandschutzprüfung,
  • Stellungnahmen,
  • Denkmalschutzrecht,
  • Wohnungseigentumsgesetz,
  • Bauleitpläne,
  • Genehmigung von Seilbahnen.

 

Digitaler Bauantrag

Seit dem 01.03.2021 ist es beim Bauamt des Landratsamtes Traunstein möglich, neben der papiergebundenen Antragstellung, Anträge auch digital einzureichen.
Das Landratsamt Traunstein war neben 14 weiteren unteren Bauaufsichtsbehörden Teil des Pilotprojektes „Digitaler Bauantrag“ des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr und war somit an der Konzipierung und Entwicklung von Beginn an beteiligt.


Das Angebot zur digitalen Antragstellung richtet sich an die bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser.

Es können über intelligente elektronische Formulare, sogenannte „Online-Assistenten“, baurechtliche Anträge online eingereicht werden. Die Online-Assistenten stehen unter dem Reiter Links zur Verfügung.

Für die Nutzung des digitalen Bauantrages ist eine Bayern-ID erforderlich, welche über das BayernPortal beantragt werden kann. Da bei der digitalen Bauantragstellung auf die Unterschriften verzichtet wird, ist eine gehobene Authentifizierung notwendig. Eine Anmeldung nur mit Benutzername und Passwort im BayernPortal ist somit nicht ausreichend; es ist also eine Registrierung mittels elektronischem Personalausweis oder ELSTER-Zertifikat (siehe dazu die Erklärungen auf der Internetseite des Freistaats Bayern (BayernPortal) unter „BayernID“) erforderlich.

 

Wichtige Änderung im Verfahrensablauf:

Mit Schaffung der Möglichkeit, Anträge auch digital einzureichen, ergab sich gemäß der Digitalen Bauantragsverordnung (DBauV) eine wichtige Änderung im Verfahrensablauf. Für Verfahren, bei denen das Landratsamt Traunstein die abschließende Entscheidung zu treffen hat (Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Abgrabungsanträge), trat ein Zuständigkeitswechsel bei der Antragstellung ein. Sowohl digitale als auch papiergebundene Anträge dieser Art sind daher direkt beim Landratsamt Traunstein einzureichen. Anträge auf Genehmigungsfreistellung oder isolierte Befreiung in Papierform sind weiterhin bei der zuständigen Gemeinde / Stadt einzureichen; digital können diese Verfahren ebenfalls über die entsprechenden Online-Assistenten eingereicht werden.

Schriftliche Fragen zum digitalen Bauantrag bitten wir an die folgende bauamt [dot] adminattraunstein [dot] bayern (E-Mail)-Adresse zu richten.

Bauantrag und Baugenehmigungsverfahren

Für Verfahren, bei denen das Landratsamt Traunstein die abschließende Entscheidung zu treffen hat (Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Abgrabungsanträge), sind digitale als auch papiergebundene Anträge ab dem 01.03.2021 direkt beim Landratsamt einzureichen. Papiergebundene Anträge, die die Gemeinden selbst bearbeiten (isolierte Befreiung, Genehmigungsfreistellungen), sind weiterhin direkt bei der Gemeinde einzureichen.

Beteiligung von Fachstellen

Die Bauaufsichtsbehörde hört zum Bauantrag diejenigen Fachstellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Bauantrag durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist, oder ohne deren Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit des Bauantrages nicht beurteilt werden kann. Häufig müssen deshalb zusätzlich interne und externe Fachstellen beteiligt werden.

Brandschutz

Aus der gesetzlichen Formulierung leiten sich im Wesentlichen drei Schwerpunkte ab, die im Brandschutznachweis behandelt und später in der Umsetzung des Bauvorhabens berücksichtigt werden müssen:

  • Baulicher Brandschutz
  • Personenschutz
  • Abwehrender Brandschutz

 

Der Brandschutznachweis ist eine zwingend zu erstellende Bauvorlage, deren Inhalt und Aufbau in der Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) geregelt ist. Ausgenommen sind nur verfahrensfreie Vorhaben, die im Artikel 57 der Bayerischen Bauordnung geregelt sind. Der Brandschutznachweis muss mit Baubeginn auf der Baustelle vorliegen und jederzeit einsehbar sein.

Bei einfachen Bauvorhaben (z. B. Einfamilienhaus) werden Brandschutznachweise häufig vom Planfertiger selbst erstellt. Bei umfangreichen und brandschutztechnisch anspruchsvollen Bauvorhaben (z. B. Alten– und Pflegeheim, Schulen, Kindergärten etc.) erstellen in der Regel Fachplaner die erforderlichen Brandschutznachweise.
Allgemeine Informationen zum Thema Brandschutz und häufig gestellt Fragen (Kapitel 3)

 

Fliegende Bauten

Die Aufstellung von fliegenden Bauten, z.B. Festzelte oder Tribünen, ist der Bauaufsichtsbehörde mindestens eine Woche zuvor unter Vorlage des Prüfbuches mit gültiger Ausführungsgenehmigung und dem Anzeigeformular anzuzeigen. Nach der Aufstellung erfolgt eine Abnahme vor der Nutzung.

Barrierefreies Wohnen

Nach Art. 48 Abs. 1 der Bayer. Bauordnung (BayBO) müssen in Neubauten mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar und nutzbar sein. Dies kann erfüllt werden durch die Anordnung der Wohnung(en) in einer Ebene oder durch barrierefrei erreichbare und nutzbare Wohnungen in mehreren Geschossen.

Teilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz

Es gibt 5 Schritte zur Teilung von Wohnungseigentum:

  • Antrag und Pläne zum Landratsamt
  • Das Amt bestätigt die Abgeschlossenheit
  • Teilungsurkunde beim Notar
  • Eintrag im Grundbuchamt
  • Rechtskräftige Teilung
Denkmalschutz

Aufgabe der Unteren Denkmalschutzbehörde ist die Bewahrung und Erhaltung von Baudenkmälern wie zum Beispiel Kirchen und Kapellen, Klöster, Schlösser und Burgen, Bauernhäuser und Handwerkshäuser.

Bauliche Gestaltung 

Zehn Wesensmerkmale der oberbayerischen Bauweise:

  • Einfirsthöfe und -anlagen
  • Flachsatteldächer als Pfettendächer mit einem First ausgebildet
  • Große Dachüberstände an den beiden Giebeln sowie an den Traufen
  • Dachdeckung mit roten oder rotbraunen Farben, nicht engobiert, früher aus Holzschindeln
  • Ortgangverkleidung aus Holz, die sogenannten Windläden
  • Sichtbare Sparren im Vordachbereich
  • Bretter- bzw. Balusterbalkone, sogenannte Lauben
  • Sprossenfenster und funktionstüchtige Fensterläden aus Holz
  • Weiße Kalkputzflächen, Putzbänderungen, aufgemalte Haussprüche
  • Holzblockbauweise
  • Begleitung bzw. Mitarbeit bei überregionalen, regionalen und lokalen Planungen, Konzepten und Studien insbesondere im Rahmen des Landesentwicklungsprogramms Bayern, des Regionalplans für die Region Südostoberbayern

 

 

Abstandsflächenübernahmeerklärung

Bauantrag/Genehmigungsfreistellung/Vorbescheid

Baubeginnsanzeige

Baubeschreibung

Bautätigkeitsstatistik

Anzeige einer Nutzungsaufnahme

Antrag auf denkmalschutz-rechtliche Erlaubnis zum Abbruch eines Baudenkmals

Abbruch/Beseitigung einer baulichen Anlage

Antrag auf Erteilung einer denkmalschutzrechtliche Erlaubnis

Antrag auf Genehmigung - Bestuhlungsplan zu einer bestehenden Versammlungsstätte (§ 44 Abs. 3 VStättV)

Anzeige einer Veranstaltung nach § 47 VStättV

Anzeige zur Gebrauchsabnahme Fliegender Bauten nach Art. 72 BayBO

Erklärung nach § 33 Abs. 1 Nr. 3 BauGB

Betriebsbeschreibung für landwirtschaftliche Betriebe

Betriebsbeschreibung zum Abgrabungsantrag

Betriebsbeschreibung zum Bauantrag zur Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer Gaststätte

Betriebsbeschreibung zum Bauantrag zur Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung gewerblicher Anlagen

Fragebogen zum Antrag auf Errichtung eines Betriebsgebäudes im Rahmen eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB

Fragebogen zum Antrag auf Errichtung eines Wohngebäudes im Rahmen eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB

Fragebogen zum Antrag auf Ersatzbau für ein Wohngebäude im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB

Fragebogen zum Antrag auf Erweiterung eines Wohngebäudes im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB

Fragebogen zum Antrag auf Nutzungsänderung landwirtschaftlicher Gebäude(teile) für Gewerbezwecke gemäß § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB

Fragebogen zum Antrag auf Nutzungsänderung landwirtschaftlicher Gebäude(teile) für Wohnzwecke gemäß § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB

Verpflichtungserklärung gemäß § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchst. g) BauGB

Antrag zur Erteilung / Änderung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung und Antrag auf Genehmigung nach § 22 BauGB

Datenblatt zur Biogasanlage

MERKBLÄTTER

Merkblatt für die Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Merkblatt für Bestuhlungs- und Rettungswegeplan für Versammlungsräume

Merkblatt Bepflanzungsplan

Merkblatt Bauen im Risikogebiet

Merkblatt Schutz von Tieren bei Abriss und Sanierung von Gebäuden

DATENSCHUTZ

Bauamt - Informationen zur Datenverarbeitung

Genehmigung von Seilbahnen - Informationen zur Datenverarbeitung

Sachgebiet:
Bauamt
Adresse:

Landratsamt Traunstein
SG 4.40 
Papst-Benedikt-XVI.-Platz
83278 Traunstein

Zentraler Servicebereich:
Tel.: 0861 58 - 270

Bauamt

Bacher Sandra
Bauverwaltung, Zuständigkeit: VG Bergen (Bergen, Vachendorf), Engelsberg
Tel: 0861 58 - 281
Zimmernummer:
B 2.94
E-Mail:  sandra.bacher at traunstein.bayern
Bierschneider Waltraud
Bauverwaltung (Zuständigkeit: Grabenstätt, Übersee)
Tel: 0861 58 - 282
Zimmernummer:
B 2.86
E-Mail:  waltraud.bierschneider at traunstein.bayern
Bornkessel Pamela
Bauverwaltung, Zuständigkeit: VG Obing (Kienberg, Obing, Pittenhart)
Tel: 0861 58 - 7215
Zimmernummer:
B 2.84
E-Mail:  pamela.bornkessel at traunstein.bayern
Bründl Christine
Assistenz Bauamt
Tel: 0861 58 - 405
Zimmernummer:
B 2.91
Buchholz Benedikt
Technischer Umweltschutz im Baurecht
Tel: 0861 58 - 7676
Zimmernummer:
M 2.25
E-Mail:  benedikt.buchholz at traunstein.bayern
Disterer Robert
Denkmalschutz, Kiesgruben und Bauverwaltung (Zuständigkeit: Surberg)
Tel: 0861 58 - 420
Zimmernummer:
B 2.80
E-Mail:  robert.disterer at traunstein.bayern
Gallinger Stefan
WEG und Baukontrolle (Zuständigkeit: Altenmarkt, Chieming, Grabenstätt, Grassau, Kienberg, Marquartstein, Nußdorf, Obing, Pittenhart, Reit im Winkl, Schleching, Schnaitsee, Seeon-Seebruck, Siegsdorf, Staudach-Egerndach, Traunreut, Übersee, Unterwössen)
Tel: 0861 58 - 280
Zimmernummer:
B 2.90
E-Mail:  stefan.gallinger at traunstein.bayern
Gramer Alexandra
Bautechnik (Zuständigkeit: Engelsberg, Palling, Tacherting, Trostberg, Nußdorf, Surberg, Grabenstätt, Übersee, Taching, Traunreut, Waging, Wonneberg)
Tel: 0861 58 - 469
Zimmernummer:
B 2.86
E-Mail:  alexandra.gramer at traunstein.bayern
Hartl Irmgard
Assistenz Bauamt
Tel: 0861 58 - 7974
Zimmernummer:
B 2.87
E-Mail:  irmgard.hartl at traunstein.bayern
Herget Sabine
Bauverwaltung, Zuständigkeit: Altenmarkt, VG Marquartstein (Marquartstein, Staudach-Egerndach); Schnaitsee
Tel: 0861 58 - 265
Zimmernummer:
B 2.78
E-Mail:  sabine.herget at traunstein.bayern
Israel Nils
Bauverwaltung (Zuständigkeit: Inzell, Ruhpolding, Siegsdorf)
Tel: 0861 58 - 274
Zimmernummer:
B 2.81
E-Mail:  nils.israel at traunstein.bayern
Klapf Nicole
Assistenz Bauamt
Tel: 0861 58 - 270
Zimmernummer:
B 2.97
E-Mail:  nicole.klapf at traunstein.bayern
König Rebecca
Bauverwaltung (Zuständigkeit: Palling, Tacherting, Trostberg)
Tel: 0861 58 - 264
Zimmernummer:
B 2.94
Mayer Elena
Bauverwaltung (Zuständigkeit: Chieming, Nußdorf, Seeon-Seebruck)
Tel: 0861 58 - 7525
Zimmernummer:
B 2.84
E-Mail:  elena.mayer at traunstein.bayern
Obinger Stefan
Baukontrolle
Tel: 0861 58 - 569
Zimmernummer:
B 2.79
E-Mail:  stefan.obinger at traunstein.bayern
Schindhelm Ilona
Bauleitplanung und Bautechnik (Zuständigkeit: Fridolfing, Grassau, Kirchanschöring, Marquartstein, Petting, Reit im Winkl, Schleching, Staudach-Egerndach, Tittmoning, Unterwössen)
Tel: 0861 58 - 290
Zimmernummer:
B 2.88
E-Mail:  ilona.schindhelm at traunstein.bayern
Schnelzer Alexandra
Bauverwaltung (Zuständigkeit: Fridolfing, Kirchanschöring, Petting, Tittmoning)
Tel: 0861 58 - 544
Zimmernummer:
B 2.82
E-Mail:  alexandra.schnelzer at traunstein.bayern
Stedile Esther
Denkmalschutz
Tel: 0861 58 - 7415
Zimmernummer:
B 2.80
E-Mail:  esther.stedile at traunstein.bayern
Stief Johannes
Baukontrolle
Tel: 0861 58 - 696
Zimmernummer:
M 2.08
E-Mail:  johannes.stief at traunstein.bayern
Weiß Gabriele
Tel: 0861 58 - 268
Zimmernummer:
M 2.24
Wiesenegger Lena
Technische Mitarbeiterin / Untere Denkmalschutzbehörde
Tel: 0861 58 - 401
Zimmernummer:
B 2.80
E-Mail:  lena.wiesenegger at traunstein.bayern
Zaunick Christian
WEG und Baukontrolle (Zuständigkeit: Bergen, Engelsberg, Fridolfing, Inzell, Kirchanschöring, Palling, Petting, Ruhpolding, Surberg, Tacherting, Taching, Tittmoning, Trostberg, Vachendorf, Waging, Wonneberg)
Tel: 0861 58 - 388
Zimmernummer:
B 2.89
E-Mail:  christian.zaunick at traunstein.bayern
Zechel Petra
Tel: 0861 58 - 437
Zimmernummer:
B 2.82
E-Mail:  petra.zechel at traunstein.bayern
Zeller Andrea
Bauverwaltung (Zuständigkeit: Taching, Traunreut, Waging, Wonneberg)
Tel: 0861 58 - 277
Zimmernummer:
B 2.92
E-Mail:  andrea.zeller at traunstein.bayern

Gruppenleitung

Krause Veronika
Bauverwaltung (Zuständigkeit: Grassau, Reit im Winkl, Schleching, Unterwössen, Außermärkisch)
Tel: 0861 58 - 286
Zimmernummer:
B 2.87
E-Mail:  veronika.krause at traunstein.bayern

Stellvertreter der Sachgebietsleitung

Wohlmayer Heidi
Technische Leitung
Tel: 0861 58 - 261
Zimmernummer:
B 2.95
E-Mail:  heidi.wohlmayer at traunstein.bayern

Sachgebietsleitung

Klauser Franz
Tel: 0861 58 - 262
Zimmernummer:
B 2.96
E-Mail:  franz.klauser at traunstein.bayern

Abteilungsleitung

Nebl Christian
Tel: 0861 58 - 267
Zimmernummer:
B 2.98
E-Mail:  christian.nebl at traunstein.bayern

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Um telefonische Terminvereinbarung wird im Vorfeld gebeten.

Wirtschaft
Wirtschaftsregion Chiemgau
Urlaubsregion Chiemgau
Regionalität
Nachhaltigkeit
RAL Gütezeichen

Bankverbindung
Kreissparkasse Traunstein
IBAN: DE96 7105 2050 0000 0000 18
BIC: BYLADEM1TST
Landratsamt Traunstein
Papst-Benedikt-XVI.-Platz
83278 Traunstein
Telefonvermittlung: 0861 58 0
Telefax: 0861 58 9449

Servicezeiten
Mo-Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr
Mo-Do: 13:00 bis 16:00 Uhr