Das Aufgabengebiet des Bauamtes gliedert sich in:
- Digitaler Bauantrag (das Online-Verfahren finden Sie unter dem Reiter Links)
- Baugenehmigungen (Bauantrags-Online-Auskunft für Bauherren und eBauakte für Gemeinden)
- Bauberatung,
- Bauüberwachung und Baukontrolle,
- Brandschutzprüfung,
- Stellungnahmen,
- Denkmalschutzrecht,
- Wohnungseigentumsgesetz,
- Bauleitpläne,
- Genehmigung von Seilbahnen.
- Digitaler Bauantrag
-
Seit dem 01.03.2021 ist es beim Bauamt des Landratsamtes Traunstein möglich, neben der papiergebundenen Antragstellung, Anträge auch digital einzureichen.
Das Landratsamt Traunstein war neben 14 weiteren unteren Bauaufsichtsbehörden Teil des Pilotprojektes „Digitaler Bauantrag“ des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr und war somit an der Konzipierung und Entwicklung von Beginn an beteiligt.
Das Angebot zur digitalen Antragstellung richtet sich an die bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser.Es können über intelligente elektronische Formulare, sogenannte „Online-Assistenten“, baurechtliche Anträge online eingereicht werden. Die Online-Assistenten stehen unter dem Reiter Links zur Verfügung.
Für die Nutzung des digitalen Bauantrages ist eine Bayern-ID erforderlich, welche über das BayernPortal beantragt werden kann. Da bei der digitalen Bauantragstellung auf die Unterschriften verzichtet wird, ist eine gehobene Authentifizierung notwendig. Eine Anmeldung nur mit Benutzername und Passwort im BayernPortal ist somit nicht ausreichend; es ist also eine Registrierung mittels elektronischem Personalausweis oder ELSTER-Zertifikat (siehe dazu die Erklärungen auf der Internetseite des Freistaats Bayern (BayernPortal) unter „BayernID“) erforderlich.
Wichtige Änderung im Verfahrensablauf:
Mit Schaffung der Möglichkeit, Anträge auch digital einzureichen, ergab sich gemäß der Digitalen Bauantragsverordnung (DBauV) eine wichtige Änderung im Verfahrensablauf. Für Verfahren, bei denen das Landratsamt Traunstein die abschließende Entscheidung zu treffen hat (Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Abgrabungsanträge), trat ein Zuständigkeitswechsel bei der Antragstellung ein. Sowohl digitale als auch papiergebundene Anträge dieser Art sind daher direkt beim Landratsamt Traunstein einzureichen. Anträge auf Genehmigungsfreistellung oder isolierte Befreiung in Papierform sind weiterhin bei der zuständigen Gemeinde / Stadt einzureichen; digital können diese Verfahren ebenfalls über die entsprechenden Online-Assistenten eingereicht werden.
Schriftliche Fragen zum digitalen Bauantrag bitten wir an die folgende E-Mail-Adresse zu richten.
- Bauantrag und Baugenehmigungsverfahren
-
Für Verfahren, bei denen das Landratsamt Traunstein die abschließende Entscheidung zu treffen hat (Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Abgrabungsanträge), sind digitale als auch papiergebundene Anträge ab dem 01.03.2021 direkt beim Landratsamt einzureichen. Papiergebundene Anträge, die die Gemeinden selbst bearbeiten (isolierte Befreiung, Genehmigungsfreistellungen), sind weiterhin direkt bei der Gemeinde einzureichen.
- Beteiligung von Fachstellen
-
Die Bauaufsichtsbehörde hört zum Bauantrag diejenigen Fachstellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Bauantrag durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist, oder ohne deren Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit des Bauantrages nicht beurteilt werden kann. Häufig müssen deshalb zusätzlich interne und externe Fachstellen beteiligt werden.
- Brandschutz
-
Aus der gesetzlichen Formulierung leiten sich im Wesentlichen drei Schwerpunkte ab, die im Brandschutznachweis behandelt und später in der Umsetzung des Bauvorhabens berücksichtigt werden müssen:
- Baulicher Brandschutz
- Personenschutz
- Abwehrender Brandschutz
Der Brandschutznachweis ist eine zwingend zu erstellende Bauvorlage, deren Inhalt und Aufbau in der Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) geregelt ist. Ausgenommen sind nur verfahrensfreie Vorhaben, die im Artikel 57 der Bayerischen Bauordnung geregelt sind. Der Brandschutznachweis muss mit Baubeginn auf der Baustelle vorliegen und jederzeit einsehbar sein.
Bei einfachen Bauvorhaben (z. B. Einfamilienhaus) werden Brandschutznachweise häufig vom Planfertiger selbst erstellt. Bei umfangreichen und brandschutztechnisch anspruchsvollen Bauvorhaben (z. B. Alten– und Pflegeheim, Schulen, Kindergärten etc.) erstellen in der Regel Fachplaner die erforderlichen Brandschutznachweise.
Allgemeine Informationen zum Thema Brandschutz und häufig gestellt Fragen (Kapitel 3) - Fliegende Bauten
-
Die Aufstellung von fliegenden Bauten, z.B. Festzelte oder Tribünen, ist der Bauaufsichtsbehörde mindestens eine Woche zuvor unter Vorlage des Prüfbuches mit gültiger Ausführungsgenehmigung und dem Anzeigeformular anzuzeigen. Nach der Aufstellung erfolgt eine Abnahme vor der Nutzung.
- Barrierefreies Wohnen
-
Nach Art. 48 Abs. 1 der Bayer. Bauordnung (BayBO) müssen in Neubauten mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar und nutzbar sein. Dies kann erfüllt werden durch die Anordnung der Wohnung(en) in einer Ebene oder durch barrierefrei erreichbare und nutzbare Wohnungen in mehreren Geschossen.
- Teilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz
-
Es gibt 5 Schritte zur Teilung von Wohnungseigentum:
- Antrag und Pläne zum Landratsamt
- Das Amt bestätigt die Abgeschlossenheit
- Teilungsurkunde beim Notar
- Eintrag im Grundbuchamt
- Rechtskräftige Teilung
- Denkmalschutz
-
Aufgabe der Unteren Denkmalschutzbehörde ist die Bewahrung und Erhaltung von Baudenkmälern wie zum Beispiel Kirchen und Kapellen, Klöster, Schlösser und Burgen, Bauernhäuser und Handwerkshäuser.
- Bauliche Gestaltung
-
Zehn Wesensmerkmale der oberbayerischen Bauweise:
- Einfirsthöfe und -anlagen
- Flachsatteldächer als Pfettendächer mit einem First ausgebildet
- Große Dachüberstände an den beiden Giebeln sowie an den Traufen
- Dachdeckung mit roten oder rotbraunen Farben, nicht engobiert, früher aus Holzschindeln
- Ortgangverkleidung aus Holz, die sogenannten Windläden
- Sichtbare Sparren im Vordachbereich
- Bretter- bzw. Balusterbalkone, sogenannte Lauben
- Sprossenfenster und funktionstüchtige Fensterläden aus Holz
- Weiße Kalkputzflächen, Putzbänderungen, aufgemalte Haussprüche
- Holzblockbauweise
- Begleitung bzw. Mitarbeit bei überregionalen, regionalen und lokalen Planungen, Konzepten und Studien insbesondere im Rahmen des Landesentwicklungsprogramms Bayern, des Regionalplans für die Region Südostoberbayern