Das Aufgabengebiet gliedert sich in:
- Zulassung, Umschreibung, Wiederzulassung und Abmeldung von Fahrzeugen,
- Ausstellung und Änderungen der Zulassungsbescheinigungen (Fahrzeugpapiere),
- Zuteilung von Kfz-Kennzeichen (Wunschkennzeichen-Reservierung),
- Auskünfte über Halterdaten und Versicherungsdaten.
Online-Terminreservierung
Sie können Ihren Termin in der Kfz-Zulassungsbehörde online reservieren. Die Terminreservierung ist ausschließlich privaten Kundinnen und Kunden vorbehalten. Eine Nutzung durch Händler und Zulassungsdienste ist nicht möglich.
Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz)
Sie können Ihr Fahrzeug ab sofort online zulassen und sparen sich somit den Weg zur Kfz-Zulassungsstelle. Aktuelle (i-Kfz Stufe 3) ist dies allerdings vorerst nur eingeschränkt für Privatkunden und für Standardvorgänge wie Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung und Außerbetriebssetzung bzw. Abmeldung möglich. Nähere Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Welche Unterlagen benötige ich?
- Grundsätzliche Hinweise
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Sollte der Halter die Zulassung nicht persönlich durchführen können, ist grundsätzlich eine Vollmacht im Original mit Unterschrift und Ausweis vorzulegen. Auch der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können.
Das SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer muss immer auch vom Halter unterschrieben sein.
Bestehen offene Forderungen gegenüber dem Hauptzollamt (KfZ-Steuer) oder dem Landratsamt, kann keine Zulassung erfolgen. Rückstände gegenüber dem Landratsamt können Sie bei der Kreiskasse (Tel. +49 861 58-465) erfragen.
Hauptuntersuchungs- und Sicherheitsprüfungsberichte sowie alle Gutachten vom Sachverständigen und den technischen Prüfstellen müssen im Original vorgelegt werden. Gutachten nach §19/2 StVZO, §21 StVZO und §13 EG-FGV dürfen nicht älter als 18 Monate sein.
Fahrzeuge wie Kraftomnibusse, Kfz mit mehr als 8 Fahrgastplätzen und LKW, die ein Gesamtgewicht größer 7,5 t haben, müssen eine gültige Sicherheitsprüfung nachweisen. Ebenso Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 10 t.
Kfz-Kennzeichen:
Bitte lassen Sie die Kfz-Kennzeichen nicht vorab anfertigen, sondern erst nach Vorlage der zur Anmeldung Ihres Fahrzeugs benötigten Unterlagen. Wir weisen darauf hin, dass auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens kein Rechtsanspruch besteht.Zum Anfertigen der Kfz-Kennzeichen finden Sie neben der Kfz- Zulassungsbehörde im Umkreis von 50 Meter nachfolgend aufgelistete Schilderdienste:
- Autoschilder Christoph Kroschke GmbH
- DER SCHILDERLADEN - Peter Mallmann
- Schilderladen TÜV Süd Auto Plus GmbH / TÜV Süd Service Shop
Finanzierte Fahrzeugbriefe:
Bitte fragen Sie zuerst in der Zulassungsstelle nach, bevor Sie den Fahrzeugbrief bei der Finanzierungsbank anfordern.Zulassung auf Einzelfirma / GbR:
Eine Gewerbeanmeldung mit Ausweiskopie muss vorgelegt werden. Bei einer GbR kann die Zulassung nur auf einen Gesellschafter erfolgen. Alle anderen Teilhaber müssen Ihr Einverständnis erklären (mit Ausweiskopie).Zulassung auf Firma:
Bei Zulassung auf eine Firma wird der Handelsregisterauszug und Ausweiskopie des Zeichnungsberechtigten benötigt.Ausländische Mitbürger:
Ausländische Mitbürger haben einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Aufenthaltsgenehmigung und eine Meldebestätigung bzw. den Aufenthaltstitel vorzulegen.Minderjährige:
Bei Zulassung auf einen Minderjährigen muss immer auch eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Ausweise vorgelegt werden.
Eine Zulassung auf einen Minderjährigen ist grundsätzlich nur bei Schwerbehinderung möglich oder unter Vorlage der jeweiligen Fahrerlaubnis (Kleinkraftrad – TÜV-Bescheinigung, Leichtkraftrad – Scheckkartenführerschein, 17-Jährige – rosa Prüfbescheinigung), auch in Kopie.Erweiterte Zuständigkeit:
Im Zuge der sogenannten erweiterten Zuständigkeit ist es möglich, auch für die Landkreise Berchtesgadener Land, Mühldorf, Miesbach, Bad Tölz, Starnberg, Garmisch-Partenkirchen, München, Fürstenfeldbruck sowie für den Landkreis und die Stadt Rosenheim Fahrzeuganmeldungen, -abmeldungen und Änderungen durchzuführen. - Neuzulassung
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- Zulassungsbescheinigung Teil II
- CoC bzw. EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- eVB-Nr. von der Versicherung
- ggf. Vollmacht im Original
- Personalausweis oder Reisepass
- Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung
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- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung im Original
- Amtliche Kennzeichen
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- eVB-Nr. von der Versicherung
- ggf. Vollmacht im Original
- Personalausweis oder Reisepass
Die Wiederzulassung eines Fahrzeugs auf dieselbe Halterin / denselben Halter, im selben Zulassungsbezirk und mit demselben Kennzeichen können Sie online in unserem Bürgerserviceportal beantragen.
- Umzug innerhalb des Landkreises, Eheschließung oder Namensänderung
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- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung im Original
- ggf. Vollmacht im Original
- Personalausweis oder Reisepass
- evtl. Heiratsurkunde
- Umschreibung eines innerhalb und außerhalb des Landkreises gekauften Fahrzeugs
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- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung im Original
- Amtliche Kennzeichen, (bei Kauf außerhalb des Landkreises oder falls das Kennzeichen gewechselt werden soll)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- eVB-Nr. von der Versicherung
- ggf. Vollmacht im Original
- Personalausweis oder Reisepass
- Umschreibung eines Fahrzeugs aus einem anderen Landkreis, jedoch mit Kennzeichenbeibehalt, wenn Halter und Fahrzeug gleich bleibt und Fahrzeug noch zugelassen ist
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- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung im Original
- eVB-Nr. von der Versicherung
- ggf. Vollmacht im Original
- Personalausweis oder Reisepass
Hinweis: Ein Kennzeichenbeibehalt bei Wohnsitzwechsel in einen anderen Zulassungsbezirk ist bundesweit ab dem 01.01.2015 möglich. Die Ummeldepflicht bleibt weiter bestehen!
- Zulassung eines Fahrzeugs aus dem Ausland
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Grundsätzlich:
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- eVB-Nr. von der Versicherung
- ggf. Vollmacht im Original
- Personalausweis oder Reisepass
Bei Neuzulassung:
- CoC-Papier oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- Original-Rechnung oder –Kaufvertrag
- Bestätigung vom Hersteller oder Importeur, dass noch keine Fahrzeugpapiere vorhanden sind
- Nachweis über die Überprüfung der Fahrzeug-Identifikations-Nummer (FIN) vom Hersteller, vom Autohaus oder von einem amtlich anerkannten Sachverständigen, wahlweise kann das Fahrzeug auch vorgefahren werden.
Bei Gebrauchtwagen:
- Original ausländische Fahrzeugpapiere
- CoC-Papier oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung bzw. Gutachten nach § 21 StVZO
- Rechnung oder Kaufvertrag im Original
- Ausländische Kennzeichen (falls das Fahrzeug noch zugelassen ist)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
Aus Drittstaaten:
- zusätzlich Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- Gutachten nach § 21 StVZO
- Außerbetriebsetzung
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- Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)
- Amtliche Kennzeichen
Sie können auch über das Bürgerserviceportal online einen Antrag auf Fahrzeug-Außerbetriebsetzung stellen. Eine persönliche Vorsprache bei der Zulassungsbehörde ist nicht mehr nötig. Die internetbasierte Außerbetriebsetzung ist bei allen Fahrzeugen möglich, die ab dem 01.01.2015 zugelassen werden.
- Ausfuhrkennzeichen
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- Ausweisdokumente
- bei ausländischen Firmen - beglaubigter Firmennachweis von einer deutschen Botschaft / Konsulat im jeweiligen Land
- ggf. Vollmacht im Original
- Versicherungsdoppelkarte für Ausfuhrkennzeichen
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer bzw. Einzahlungsbeleg vom Hauptzollamt
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- gültige Hauptuntersuchung im Original
- amtliche Kennzeichen, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist
Hinweis: Das Fahrzeug muss vorgefahren werden!
- Kurzzeitkennzeichen
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- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung im Original
- eVB-Nr. von der Versicherung für Kurzzeitkennzeichen
- ggf. Rechnung oder Kaufvertrag bzw. Bestätigung über Kaufinteresse
- ggf. Vollmacht im Original
- Personalausweis oder Reisepass
Hinweis: Das Fahrzeug muss außer Betrieb gesetzt sein!
- Technische Änderung (Eintragungen)
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- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung im Original
- Gutachten vom amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ etc) im Original
- evtl. Amtliche Kennzeichen (z.B. bei H-Zulassung)
- evtl. eVB-Nr. von der Versicherung, z.B. bei Änderung der Fahrzeugart
- ggf. Vollmacht im Original
- Personalausweis oder Reisepass
- Kennzeichennachstempelung
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- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung im Original
- Amtliche Kennzeichen
- ggf. Vollmacht im Original
- Personalausweis oder Reisepass
- Verlust oder Diebstahl
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Des Fahrzeugscheins:
- Verlusterklärung vom Halter unterschrieben
- oder Diebstahlanzeige von der Polizei
- Fahrzeugbrief
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung im Original
- ggf. Vollmacht im Original
- Personalausweis oder Reisepass
Der Zulassungsbescheinigung Teil I:
- Eidesstattliche Versicherung - abgegeben bei einem Notar oder bei uns vor Ort - von demjenigen, der die Zulassungsbescheinigung Teil I verloren hat
- oder Diebstahlanzeige von der Polizei
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung im Original
- ggf. Vollmacht im Original
- Personalausweis oder Reisepass
Der Zulassungsbescheinigung Teil II:
- Eidesstattliche Versicherung - abgegeben bei einem Notar oder bei uns vor Ort - von demjenigen, der die Zulassungsbescheinigung Teil II verloren hat
- oder Diebstahlanzeige von der Polizei
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung im Original
- ggf. Vollmacht im Original
- Personalausweis oder Reisepass
Des amtlichen Kennzeichens:
- Verlusterklärung oder Diebstahlanzeige von der Polizei
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung im Original
- evtl. verbliebenes Kennzeichen
- ggf. Vollmacht im Original
- Personalausweis oder Reisepass
Der Betriebserlaubnis:
- Verlusterklärung oder Diebstahlanzeige von der Polizei
- ggf. Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)
- ggf. Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung im Original
- ggf. Vollmacht im Original
- Personalausweis oder Reisepass